Frau und BerufEine gute Schul- und Berufsausbildung gehört für immer mehr Mädchen und Frauen ganz selbstverständlich zur Lebensplanung. Das ist auch gut und richtig so. Denn die eigene Existenz sichern zu können, macht unabhängig und sichert die Altersrente. Aber das ist nur die materielle Seite. Vielen Frauen fällt die Decke auf den Kopf, wenn sie darauf verzichten ihre Fähigkeiten und Talente im Beruf zu nutzen und weiterzuentwickeln. Und natürlich fehlen die vielfältigen sozialen Kontakte und der Austausch mit KollegInnen.
Doch ist es nicht immer einfach beruflich im Sattel zu bleiben. Die Firma schließt und frau ist plötzlich arbeitslos, der Wiedereinstieg in und nach der Familienphase stellt vor neue Herausforderungen oder frau fühlt sich nur noch ausgebrannt und perspektivlos. Was tun?
Erste Anlaufstelle ist die örtliche Agentur für Arbeit, Luisenstraße 32, 75175 Pforzheim. Die Kompetenzagentur Pforzheim, ein Projekt der sjr Betriebs GmbH Stadtjugendring, berät nicht Jugendliche in Berufsfragen sondern auch deren Eltern und Lehrer.
Spezifische Beratungsangebote für Frauen erhalten Sie bei den Kontaktstellen Frau und Beruf in Karlsruhe, Stuttgart und Ludwigsburg.
Informationen zum Mutterschutz erhalten Sie bei der Fachgruppe Mutterschutz beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Kostenlose Broschüren zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld können Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen.
Gleichstellung auf dem Pforzheimer Arbeitsmarkt Wie sieht es eigentlich mit der beruflichen Gleichstellung auf dem Pforzheimer Arbeitsmarkt aus? Dieser Frage gingen die beiden Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und der Hochschule Pforzheim in einer gemeinsamen Studie nach. Die zusammengefassten Ergebnisse finden Sie hier.
Frauen Wirtschaft und Technik Die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Berufleben ist ein Hauptanliegen des baden-württembergischen Wirtschaftspolitik.
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Weiterführende Links
BroschürenBroschüre "Frau und Beruf - von Arbeitssuche bis Zukunft" Basisinformationen, Tipps, Adressen und Literaturhinweise
Am 1. Januar 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Die Bereiche Teilzeitarbeit und Befristung wurden unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben zusammenfassend geregelt. Die Regelungen schaffen nicht nur Flexibilität für die Unternehmen sondern auch größere Zeitsouveränität für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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