Kinderzuschlag

Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die ab Januar 2005 für minderjährige und seit Juli 2006 für unter 25 Jahre alte, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird.

Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro unter 25 Jahre altem, unverheiratetem Kind.

Nähere Informationen erhalten Sie hier sowie bei der Familienkasse Nagold, Service-Center, 72202 Nagold, Bahnhofstr. 37, Tel. 01801-546337. 


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