Umgangsrecht
Kinder haben einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen, und zwar unabhängig davon, ob diese sorgeberechtigt sind.
Entsprechend sind die Eltern zu Umgang mit dem Kind/den Kindern verpflichtet. Auch Großeltern, Geschwister, frühere Stiefelternteile und andere Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient.
Betreuter Umgang
Sind die Elternteile hinsichtlich des Umgangsrechts zerstritten oder ordnet das Familiengericht einen begleiteten "Umgang" an, kann ein sogenannter "Betreuter Umgang" stattfinden. Dies bedeutet, dass Besuchskontakte nur in Gegenwart eines mitwirkungsbereiten Dritten statt finden. In Pforzheim wird der beschützte Umgang vom Kinderschutzbund durchgeführt. Die Eltern müssen dazu einen Antrag beim Amt für Jugend und Familie stellen.
Beratungsanspruch
Eltern haben Anspruch auf Beratung bei all diesen Fragen z. B. hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes zur Regelung der elterlichen Sorge oder bei der Ausgestaltung des Umgangsrechtes.
Fragen werden Ihnen gerne vom Sozialen Dienst beim Jugend und Sozialamt per E-Mail beantwortet .
Neben dem Jugend- und Sozialamt stehen Ihnen folgende Beratungsstellen zur Verfügung:
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und
deren Familien
Kronprinzenstr. 51
Eingang Luitgardstraße
75177 Pforzheim
Tel: 07231/28170-0
FAX: 07231/28170-22
E-Mail: info@beratung-pf.de
Homepage: www.beratung-pf.de
Pro Familia, Deutsche Gesellschaft für
Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung e. V., Ortsverband
Pforzheim e. V., Gerberstr. 4,
75175 Pforzheim
Tel. 0 72 31/3 41 80
E-Mail:pforzheim@profa.de
Für Fragen und Anregungen sind wir unkompliziert per E-Mail erreichbar
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