Sie wollen ein Kind zur Adoption frei geben?

Die Überlegung, das eigene Kind zur Adoption freigeben zu wollen, ist eine schwerwiegende und häufig als belastend erlebte Situation für Eltern.
Unser Beratungsangebot ist deshalb nicht nur für adoptionswillige Eltern, die innerlich ihre Entscheidung bereits getroffen haben, gedacht, sondern wendet sich ausdrücklich auch an Eltern,

  • die nicht entschieden sind
  • die Beratung wünschen
  • die sich informieren wollen.

Wir wollen mit Ihnen gemeinsam besprechen,

  • welche Gründe für und welche gegen eine Adoption sprechen
  • ob und welche Alternativen zu Adoption bestehen
  • was Adoption bedeutet
  • welche Formen der Adoption bestehen.

Erst wenn Sie sich in Ihrer Entscheidung sicher sind, werden wir eine Vermittlung in die Wege leiten.

Dann werden wir, falls Sie dies möchten, Ihre Vorstellungen miteinbeziehen zu folgenden Fragen:

  • Wie stellen Sie sich die künftige Familie Ihres Kindes vor ?
  • Was ist Ihnen sehr wichtig, was weniger ?
  • Wollen Sie die Familie vorher kennen lernen ?
  • Möchten Sie Kontakt zu Ihrem Kind halten, über seine Entwicklung informiert werden ?

Verfahren

  1. Beratung
  2. Abgabe einer Absichtserklärung der Eltern, dass sie ihr Kind zur Adoption freigeben wollen
  3. Suche nach geeigneten Adoptiveltern
  4. Vorgespräche mit den Adoptiveltern und ggf. den abgebenden Eltern
  5. Aufnahme des Kindes in der Adoptivfamilie, Beginn einer 8-wöchigen "Schutzfrist"
  6. Nach diesen 8 Wochen:
    Notarielle Erklärungen zu
    • Einwilligung der abgebenden Eltern in die Adoption
    • Annahmeantrag der Adoptiveltern

    Ab diesem Zeitpunkt:
  7. Ruhen der elterlichen Sorge, Vormundschaft durch das Jugendamt
  8. Kein Umgangsrecht und keine Unterhaltspflicht der leiblichen Eltern
  9. Notarielle Unterlagen werden dem Familiengericht zugeleitet
  10. Das Familiengericht fordert Bericht des Jugendamts an
  11. Entscheidung des Familiengerichts
  12. Rechtsverbindlichkeit der Entscheidung: alle Rechtsbezüge des Kindes zu den abgebenden Eltern erlöschen, das Kind ist leibliches Kind der Adoptivfamilie.

Sie können uns, die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Adoption wie folgt erreichen:

  • Jutta Käser Tel. 39-17 89, Mo bis Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • Eva Walsleben Tel. 39-2578. Di bis Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und an verschiedenen Nachmittagen nach Vereinbarung

Falls Sie gerne ein Kind annehmen möchten, so erhalten Sie hier nähere Informationen. 


<<< zurück



Bookmark bei mister wongBookmark bei del.icio.usBookmark bei digg.comBookmark bei twitter.netBookmark bei linksilo.comBookmark bei studivz.netBookmark bei myspace.comBookmark bei google.comBookmark bei stumbleupon.com
nach oben
Bürgerservice:
Anliegen
Lebenslagen
Organisationsstruktur
Top15
Suche starten
Weitere Informationen
  Beratung
  Finanzielle Hilfen
  Hilfe zur Erziehung
 
navigation footer print