1. Während der Schwangerschaft

Geburtsvorbereitungskurse

Informationen über Geburtsvorbereitungskurse erhalten Sie:

  • bei den Krankenhäusern
    - Städtisches Klinikum, Kanzlerstr. 2-6, Tel.: 07231/696-0
    - Krankenhaus Siloah, Wilferdinger Str. 67, Tel.: 07231/498-0
    - Centralklinik, Zerrennerstr. 22-24, Tel.: 07231/388-0
  • bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse
  • bei Ihrem/Ihrer Frauenarzt/-ärztin
  • bei den niedergelassenen Hebammen
    Örtliche Vorsitzende des Hebammenverbandes
    Anne Nixdorf-Schickle, Tel.: 07232/70267
    Margarete Wetzel, Tel.: 07231/977127

(Es gibt einige Kurse, die nur für Frauen - ohne Partner - vorgesehen sind).


>>> Freiberufliche Hebammen Pforzheim Enzkreis


Hebamme für die Zeit nach der Geburt

In der ersten Zeit (in Pforzheim und Enzkreis innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes) steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Ein Hebammenverzeichnis erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und bei Ihrem/r Frauenarzt/-ärztin. Sie sollten bereits vor der Geburt Kontakt zur Hebamme aufnehmen.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn die Schwangerschaft für Sie große Konflikte mit sich bringt, können Sie sich zur Klärung Ihrer Situation vertraulich an die BeraterInnen der staatlich anerkannten Beratungsstellen wenden. Dort werden Sie darin begleitet, Ihre eigenverantwortliche Entscheidung in Bezug auf Ihre Schwangerschaft zu finden. Informationen und Vermittlung finanzieller Hilfen werden dort vermittelt. Folgende Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen helfen Ihnen weiter:

  • Diakonisches Werk
    Pestalozzistr. 2, Tel.: 07231/378758
    Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
  • Pro Familia
    Parkstr. 19-21, Tel.: 07231/6075860
    Sprechzeiten: Mo - Mi 15.00 Uhr - 17.00 Uhr, Do - Fr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

2. Nach der Geburt


Befreiung von den Rezeptgebühren

Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse (Arbeitslosengeld-II-Bescheid mitnehmen!)

Bundeserziehungsgeld

Jugend- und Sozialamt,  Wirtschaftliche Hilfe. Sie können die Antragsformulare bereits vor der Geburt abholen und bereits alle Unterlagen die Sie für den Antrag benötigen zusammenstellen. So brauchen Sie nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde beifügen.

Elterliche Sorge

Jugend- und Sozialamt,  Beistandschaften/Vormundschaften. Sie können als nicht verheiratete Eltern eine Sorgeerklärung abgeben, um nach der Geburt die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.

Elternzeit

Der Elternzeit muss beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragt werden.

Kindergeld / Kinderzuschlag

Antrag bei der
Agentur für Arbeit,
Familienkasse Nagold,
Service-Center,
72202 Nagold,
Bahnhofstr. 37,
Tel. 01801-546337

Landes-Familienpass

Bürgercentrum Östliche 2. Der Landesfamilienpass beinhaltet z.B. freien Eintritt in verschiedene Museen, Tierpark, etc. (Einkommensnachweise bei Antragstellung mitnehmen!)

Mutterschaftsgeld

Antragstellung bei der Krankenkasse

Pforzheim-Pass

Bürgercentrum  Östliche 2. Aufgrund Ihres Einkommens und Familienstandes bekommen Sie den Pforzheim-Pass mit einer entsprechenden Einstufung. Dadurch können Sie Vergünstigungen bei den Grundpreisen von Strom und Gas, sowie für Kinder über 4 Jahre zwei Badekarten pro Monat erhalten. Die Kindergartenbeiträge in den städtischen Kindergärten, Tagesstätte, etc. orientieren sich ebenfalls am Pforzheimer Pass.

Arbeitslosengeld II

ARGE Pforzheim, Blumenhof 4. Nähere Infos: ARGE Pforzheim oder per E-Mail.

Unterhaltsvorschuss

Jugend- und Sozialamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe. Wenn der Vater des Kindes nicht bereit, oder nicht in der Lage ist, Unterhalt für das Kind zu bezahlen, so besteht die Möglichkeit für das Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Adoption

Wenn es für Sie aus unterschiedlichen Gründen schwierig ist, das Kind nach der Geburt zu behalten, so können Sie sich von den BeraterInnen der Adoptionsvermittlungsstelle hinsichtlich einer Freigabe zur Adoption beraten lassen:
Jugend- und Sozialamt, Östliche 2, 75175 Pforzheim, Tel.: 07231/39-1789 oder 2578
Sprechzeiten: Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Babykorb

Der Babykorb soll Müttern in besonderen Notlagen - sozusagen als letzter Ausweg - die Möglichkeit bieten, ihr Neugeborenes straffrei und anonym abzugeben.

Fragen werden Ihnen gerne vom

Jugend- und Sozialamt Pforzheim, telefonisch Tel. 39-2917 oder schriftlich beantwortet

Postanschrift:

Jugend- und Sozialamt Pforzheim,
Östliche Karl-Friedrich-Straße 2
75158 Pforzheim
oder per E-Mail direkt.



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