Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot zur Beratung und Unterstützung des Jugend- und Sozialamts zur Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, bei dem sich das Kind aufhält. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Amt für Jugend und Familie. Mit Eingang des Antrages wird das Amt für Jugend und Familie sofort Beistand des Kindes.

Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft auf bestimmte Aufgaben, z. B. die Feststellung der Vaterschaft, beschränken. Durch die Beistandschaft wird die Sorgerechtsregelung zunächst nicht eingeschränkt.

Die Beistandschaft endet, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Sie endet auch, wenn der die Beistandschaft beantragende Elternteil die Alleinsorge verliert, etwa durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland.  
 
Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
(PDF-Dokument zum Ausfüllen)  
 
Fragen werden Ihnen gerne vom Jugend- und Sozialamt, Beistandschaften/Vormundschaft, telefonisch oder per E-Mail beantwortet.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht in Pforzheim haben, so wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt (Stadt- oder Landkreis Ihres Hauptwohnsitzes).
 


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