Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, gehört mit zu unseren Kernaufgaben.
Hierfür gibt es die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Bei Fragen zur Eingliederungshilfe wenden Sie sich deshalb an Ihr Jugend- und Sozialamt.