Eingliederungshilfe für Minderjährige
Behinderte Kinder erhalten Eingliederungshilfe im Rahmen der Frühförderung sowie in Sonderschulkindergärten und Sonderschulen.
Weiter wird Eingliederungshilfe in Form von Integrationshilfe für behinderte Kinder gewährt, die einen Regelkindergarten oder eine allgemeine Schule besuchen und für die ein zusätzlicher Förderbedarf entsteht, der nicht durch die Einrichtung abgedeckt werden kann.
Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung direkt beim Jugend- und Sozialamt.
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