Blindenhilfe

Blinde erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen und Benachteiligungen eine Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz. Sofern die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird zusätzlich Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII), gewährt.

Antragsformulare erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.



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