Schwerbehindertenausweise

Behinderte Menschen erhalten beim Jugend- und Sozialamt Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie sämtliche Erweiterungsanträge.

 

Fahrdienst für Schwerbehinderte (Behindertenfahrdienst)

Schwerbehinderte, bei denen im Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt das Merkzeichen "aG" (im Ausnahmefall auch "H") anerkannt wurde und bei denen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können einen Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Fahrdienst für Schwerstbehinderte stellen.



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