Zerlegungsvermessung / Grundstücksteilung

  

Flurstückszerlegung

Sollen Teile eines Flurstücks veräußert werden, ist eine Vermessung des Flurstücks erforderlich, bei der die neuen Grenzen festgelegt und bei Bedarf in der Örtlichkeit mit amtlichen Grenzzeichen abgemarkt werden. Die neuen Flurstücksteile werden mit neuen Flurstücksnummern versehen und die Flächen berechnet.

Es wird eine Urkunde –Fortführungsnachweis- ausgefertigt, die der Notar und das Grundbuchamt zum Vollzug der Flurstücksteilung benötigen. Die Veränderungen werden im Liegenschaftskataster fortgeführt.

Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes darf die Stadt Pforzheim als Untere Vermessungsbehörde seit dem 1.7.2011 Flurstückszerlegungen unter anderem nur noch dann durchführen, wenn die Stadt Eigentümerin des Grundstücks ist oder die Stadt Interesse am Erwerb des Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils hat. Ansonsten dürfen Flurstückszerlegungen nur noch durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt werden.

Auf der Internetseite des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung http://www.lgl-bw.de befindet sich eine aktuelle Liste aller in Baden-Württemberg zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sortiert nach Postleitzahlen.

Bild: Zerlegung

  

Flurstücksverschmelzung

Flurstücke, die aneinander grenzen und auf der gleichen Gemarkung liegen, sowie örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, werden zu einem Flurstück mit einer Flurstücksnummer zusammengefasst.

Voraussetzung dafür ist, dass die Flurstücke im gleichen Eigentum stehen und nicht, oder gleichermaßen belastet sind.

  

Kosten / Gebühren

Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Flurstücke, der neuen Grenzpunkte sowie dem Bodenwert.
Flurstücksverschmelzungen sind gebührenfrei.

Hier finden Sie unser Antragsformular

  

Unsere Adresse


Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung
Vermessung

Technisches Rathaus
Östliche Karl-Friedrich-Str. 6
75175 Pforzheim

Manfred Eiselein
Tel. 07231 - 39 2469
Fax. 07231 - 39 44214
Email. plv@stadt-pforzheim.de

Weitere Hinweise & Öffnungszeiten siehe im Internet-Rathaus:
Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung



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