Gebäudeaufnahme
Allgemeine Informationen
Alle Gebäude unterliegen nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg der Einmessungspflicht. Gebäudeaufnahmen können von Amts wegen, d.h. ohne Auftrag des Eigentümers eingemessen und im Liegenschaftskataster fortgeführt werden. Die Gebühr ist vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Kosten / Gebühren
Die Gebühren der Vermessung werden nach dem Landesgebührengesetz (LGeb) und dem Gebührenverzeichnis (GebVerz) Nr. 30 (öffentliche Vermessungsleistungen) erhoben.
Die Gebühren für Gebäudeaufnahmen sind gestaffelt und richten sich nach den Baukosten des Gebäudes sowie nach der Anzahl der aufgenommenen Gebäude. Gebäude die vor dem 31.12.1979 fertig gestellt wurden, werden gebührenfrei eingemessen.
Hier finden Sie unser Antragsformular
Unsere Adresse
Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung
Vermessung
Technisches Rathaus
Östliche Karl-Friedrich-Str. 6
75175 Pforzheim
Manfred Eiselein
Tel. 07231 - 39 2469
Fax. 07231 - 39 44214
Email. plv@stadt-pforzheim.de
Weitere Hinweise & Öffnungszeiten siehe im Internet-Rathaus:
Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung

