Einsicht, Auskunft und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

  

Bild: Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Allgemeine Informationen

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis von Geobasisinformationen darlegt, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt – wird als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.

Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben.

  

Sie erhalten folgende Auskünfte per E-Mail oder auf Papier

Lagepläne als Grundlage für geplante Bauvorhaben oder zur Darstellung geplanter neuer Grenzen. In ihnen sind die Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude und Nutzungsarten enthalten.

Auszüge aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) als Flurstücksnachweise. Zur Beschreibung der Flurstücke gehören die Fläche, die Lagebezeichnung (z.B. Straße und Hausnummer) und die Nutzungsart. Angaben über Eigentumsverhältnisse und Bodenschätzungsergebnisse werden nachrichtlich geführt.

Digitale Plandaten (DSK) im Datenformat DWG oder DXF.

Auszüge aus Veränderungsnachweisen.

Grenzbescheinigungen als Bestätigung dafür, dass ein bestimmtes Gebäude erstellt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen ist und dass es sich innerhalb des Grundstücks befindet.

Hier finden Sie unser Antragsformular.

  

Kosten / Gebühren

Die Höhe der Gebühren für sämtliche Auszüge sind abhängig vom Format und Umfang des Inhalts des jeweiligen Auszuges und richten sich nach dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr für Auszüge aus dem ALB als Flurstücksnachweise betragen je abgegebener Seite, d.h. je Flurstück, derzeit 2,00 €; Mindestgebühr 15 €

Die amtlichen Gebühren für unbeglaubigte Katasterauszüge betragen derzeit:
Format DIN A 4: 25 €
Format DIN A 3: 30 €
Andere Formate auf Anfrage.
Für beglaubigte Katasterauszüge fallen 100 % Mehrkosten an!

Gebühren für digitale Plandaten auf Anfrage.

  

Unsere Adresse


Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung
Liegenschaftskataster

Technisches Rathaus
Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6
75175 Pforzheim

Hans-Joachim Wühle
Tel. 07231 - 39 2467
Fax. 07231 - 39 44214
Email. plv@stadt-pforzheim.de

Weitere Hinweise & Öffnungszeiten siehe im Internet-Rathaus:
Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung



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