Investitionszuschüsse und Steuererleichterungen

Das Sanierungsgebiet ist in einzelne Bereiche mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten gegliedert. Dabei wurde den tatsächlichen Bedarfslagen Rechnung getragen.

Für die im beigefügten Plan gelb dargestellten Bereiche des Programmgebietes können bei der Umsetzung von Sanierungsvorhaben steuerliche Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist hierbei, dass die Maßnahmen im Vorfeld mit der Sanierungsstelle der Stadt Pforzheim abgestimmt und eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung getroffen wird.

Bei steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

In dem orange markierten Bereich haben die vorbereitenden Untersuchungen deutliche bauliche Missstände ergeben. Daher werden hier zusätzlich Investitionszuschüsse für umfassende Gebäudesanierungen sowie den Abbruch von rückwärtigen Gebäuden zur Verfügung gestellt. Auch hier ist der Abschluss eines entsprechenden Fördervertrages zwischen Eigentümer und Stadt vor Baubeginn Fördervoraussetzung. 

Bei Fragen zu Sanierungsmaßnahmen in beiden Gebietsteilen wenden Sie sich bitte an die Sanierungsstelle der Stadt Pforzheim, Herrn Eisenhauer, Telefon 07231/39-2197 oder an Herrn Gasde, Telefon 07231/39-1715

Link zum Übersichtsplan



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