Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Sanierungsgebiet "Innenstadt-Südost"
ohne Zuschüsse
Im Zuge der Sanierung wurden auch Gebäude modernisiert und Instand gesetzt, ohne Zuschüsse von der Stadt, Bund und Land zu bekommen.
Der Bauherr im Sanierungsgebiet kann durch einen Vertrag, der vor Baubeginn mit der Stadt abgeschlossen werden muss, erhöhte Abschreibungen der Einkommessteuer nutzen.
| Bauzeit: | |
| Sankt-Georgen-Straße 23 | 2010 |
| Zehnthofstraße 14 | 2010 |
Erhöhte Abschreibung von Baudenkmälern und Gebäuden im Sanierungsgebiet
§ 7h EStG
Bauherren, deren Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, können zusätzlich Geld sparen. Die Herstellungskosten einer umfassenden Modernisierung können beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Vorraussetzung, um eine erhöhte Absetzung der Einkommessteuer zu nutzen sind:
- das Gebäude liegt in einem Sanierungsgebiet,
- die Modernisierung muss umfassend sein, (insbesonders muss das Gebäude den heutigen energetischen Standarts angepasst werden)
- eine Modernisierungsvereinbarung muss vor Baubeginn mit der Stadt abgeschlossen werden.
Für sämtliche Fragen zu Angelegenheiten der Sanierung stehen wir Ihnen auch telefonisch unter den Nummern 39-1715 (Hr. Gasde) und 39-2197 (Hr. Eisenhauer) montags bis freitags von 8 - 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 - 16 Uhr, gerne zur Verfügung.
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