Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim
Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB
Der Gemeinderat hat am 24.07.2012 die
"Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim"
als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.
Dieses dient als Grundlage für eine wirkungsvolle, rechtssichere Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Pforzheim.
Vergnügungsstättenkonzept_Pforzheim_Endbericht_120511_TEIL_1.pdf | 3.3 M | |
Vergnügungsstättenkonzept_Pforzheim_Endbericht_120511_TEIL_2.pdf | 7.4 M |
| 0.9 M |
Einsichtnahme auch während der allgemeinen Dienststunden beim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung der Stadt Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Zimmer 518 des 5. Obergeschosses des Technischen Rathauses.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, sich nach telefonischer Anmeldung (Tel.39-2477), über die Planung zu informieren.
