Gutachterausschuss
Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Gutachterausschusses bildet das Baugesetzbuch. Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Gremium. Dem Gutachterausschuss der Stadt Pforzheim gehören zurzeit 12 ehrenamtliche Gutachter an. Der Gutachterausschuss wird durch die Geschäftsstelle unterstützt.
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Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgeleitet.
- Vom Gutachterausschuss werden seit 1963 regelmäßig Bodenrichtwerte ermittelt und in der Bodenrichtwertkarte bekannt gegeben. Diese liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus und kann dort erworben werden.
- Bodenrichtwertauskünfte können in mündlicher und schriftlicher Form erfolgen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
- Sie dienen zum Beispiel für private Wertermittlungen, Beleihungen, Erbschafts- und Steuerangelegenheiten sowie Kostenrechnungen.
- Die aktuellen Bodenrichtwerte können kostenpflichtig online über www.on-geo.de abgerufen werden.
Grundstücksmarktbericht
Der Jahresbericht über den Grundstücksmarkt wird auf der Grundlage der Kaufpreissammlung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt.
Er enthält unter anderem Angaben über:
- Anzahl der Kaufverträge
- Geld- und Flächenumsatz
- Entwicklung der durchschnittlichen Bauplatzpreise
- durchschnittliche Kaufpreise pro m² Wohnfläche aufgeschlüsselt nach Baujahr und Lage
- die für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze, Ertragsfaktoren und Marktanpassungsfaktoren.
Der vollständige Marktbericht mit den für die Wertermittlung erforderlichen Daten kann in der Geschäftsstelle erworben werden, oder kostenpflichtig online über www.on-geo.de abgerufen werden.
Zum Download steht eine kostenfreie Version des Marktberichts ohne die für die Wertermittlung erforderlichen Daten bereit:
Grundstücksmarktbericht 2010 (PDF, 0.9MB)
Grundstücksmarktbericht 2009 (PDF, 1MB)
Grundstücksmarktbericht 2008 (PDF, 1.2MB)
Kaufpreissammlung
- In die automatisierte Kaufpreissammlung werden alle beurkundeten Verträge aufgenommen, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen.
- Dabei werden Angaben zum Grundstück (Bezeichnung, Lage, Fläche, Kaufpreis, Bebauungsplandaten, Rechte) und Gebäude (Größe, Alter, Nutzung, Ertrag, Zustand, Wohnungseigentum) erfasst.
- Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Bestimmung von Bodenrichtwerten und die Bestimmung von wertrelevanten Daten.
Verkehrswertgutachten
Jeder Eigentümer kann für sein eigenes Grundstück, sein Haus, ein Grundstücksrecht oder seine Eigentumswohnung ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle beantragen. Aber auch Behörden, Gemeinden, Inhaber von Rechten können Gutachten erstellen lassen.
Der betroffene Eigentümer erhält stets eine Abschrift des Gutachtens.
Auch Kaufinteressenten können Gutachten für das beabsichtigte Kaufobjekt beantragen. Dazu benötigen sie jedoch die Zustimmung des Eigentümers.
Aufgrund der Kaufpreissammlung, der Bodenrichtwerte, einer Ortsbesichtigung und sonstiger objektrelevanter Daten wird in einer nichtöffentlichen Sitzung von mindestens drei Gutachtern der Verkehrswert des Objekts ermittelt.
Antrag auf ein Verkehrswertgutachten
Gebührentabelle zur Satzung
Weitere Informationen
zu den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg finden Sie unter www.gutachterausschuesse-bw.de
Unsere Adresse
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
beim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung
Technisches Rathaus
Östliche Karl-Friedrich-Str. 6
75175 Pforzheim
Joachim Stamm
Tel. 07231 - 39 2610
Fax. 07231 - 39 44214
Email. gutachterausschuss@stadt-pforzheim.de
Weitere Hinweise & Öffnungszeiten siehe im Internet-Rathaus:
Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung

