Rechtskräftiger Bebauungsplan

 

Satzungsnummer 694

 

Bebauungsplan Ausschnitt "Vergnügungsstätten Wilferdinger Höhe" - Teilgebiet "Wilferdinger Höhe"

Geltungsbereich

Rechtskräftig seit 17.03.2009

Worum es geht:

Durch die Änderungssatzung soll einheitlich für die Wilferdinger Höhe die Baunutzungsverordnung 1990 gelten. Die Zulassung weiterer Diskotheken, von Anlagen für kirchliche Zwecke sowie von Betrieben mit „sexuellem Hintergrund“ soll ausgeschlossen werden.  

  

  

Textteil:

  

Hinweis:

Zu dem hier eingestellten Plan können keine Anregungen mehr gemacht werden, da das Verfahren bereits abgeschlossen ist.

 



Bookmark bei mister wongBookmark bei del.icio.usBookmark bei digg.comBookmark bei twitter.netBookmark bei linksilo.comBookmark bei studivz.netBookmark bei myspace.comBookmark bei google.comBookmark bei stumbleupon.com
nach oben
Bürgerservice:
Anliegen
Lebenslagen
Organisationsstruktur
Top15
Suche starten
Weitere Informationen
  Aktuelle Bauleitplanung
  Aufgaben BLP
  Bebauungsplan & Grünordnungsplan
  rechtskräftige Bebauungspläne
  Flächennutzungsplan & Landschaftsplan
  städtebauliche Satzungen
  Lexikon BLP
 
navigation footer print