Rechtskräftiger Bebauungsplan
Satzungsnummer 694
Bebauungsplan Ausschnitt "Vergnügungsstätten Wilferdinger Höhe" - Teilgebiet "Wilferdinger Höhe"
Rechtskräftig seit 17.03.2009
Worum es geht:
Durch die Änderungssatzung soll einheitlich für die Wilferdinger Höhe die Baunutzungsverordnung 1990 gelten. Die Zulassung weiterer Diskotheken, von Anlagen für kirchliche Zwecke sowie von Betrieben mit „sexuellem Hintergrund“ soll ausgeschlossen werden.
Textteil:
Hinweis:
Zu dem hier eingestellten Plan können keine Anregungen mehr gemacht werden, da das Verfahren bereits abgeschlossen ist.

