Vollgeschosse

Bestimmung der Mindesthöhe des Geschosses, der Höhe über dem natürlichen Gelände und Grundfläche bei obersten Geschossen nach Landesbauordnung. Je nach Datum der Rechtskraft des jeweiligen Bebauungsplanes gilt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Landesbauordnung



Bookmark bei mister wongBookmark bei del.icio.usBookmark bei digg.comBookmark bei twitter.netBookmark bei linksilo.comBookmark bei studivz.netBookmark bei myspace.comBookmark bei google.comBookmark bei stumbleupon.com
nach oben
Bürgerservice:
Anliegen
Lebenslagen
Organisationsstruktur
Top15
Suche starten
Weitere Informationen
  Aktuelle Bauleitplanung
  Aufgaben BLP
  Bebauungsplan & Grünordnungsplan
  rechtskräftige Bebauungspläne
  Flächennutzungsplan & Landschaftsplan
  städtebauliche Satzungen
  Lexikon BLP
 
navigation footer print