Träger öffentlicher Belange
Stellen, denen die Wahrnehmung des betreffenden öffentlichen Belangs als öffentliche Aufgabe zur Erledigung im eigenen Namen nach außen zugewiesen ist; z.B. Forstverwaltung, Gewässerdirektion, Naturschutzverbände, Deutsche Telekom, Industrie- und Handelskammer, benachbarte Gemeinden etc.
