Geschossflächenzahl (GFZ)
Verhältnis aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche, d.h. eine GFZ von 0,8 mit einer GRZ von 0,4 bedeutet: das Grundstück kann bis zu 40 % bebaut werden, die Geschossfläche kann unter Berücksichtigung der GRZ und der zulässigen Geschossanzahl max. 80 % der Grundstücksfläche betragen
