Bauweise

Dei Anordnung von Gebäuden auf dem Baugrundstück im Verhältnis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen;

  • offen: Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit einer Länge bis zu 50 m;
  • geschlossen: Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand
  • abweichend: bestimmte zulässige Länge wird je nach Anforderung im Bebauungsplan festgesetzt

              



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