Bauweise
Dei Anordnung von Gebäuden auf dem Baugrundstück im Verhältnis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen;
- offen: Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit einer Länge bis zu 50 m;
- geschlossen: Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand
- abweichend: bestimmte zulässige Länge wird je nach Anforderung im Bebauungsplan festgesetzt
