Kleines Lexikon der Bauleitplanung
- Art der baulichen Nutzung
- Ausgleichsflächen
- Ausgleichsmaßnahmen
- Baufenster
- Baugrenze
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Bauweise
- Behörden
- Bestandsschutz
- Einfriedung
- Erschließung
- FFH-Richtlinie
- Firsthöhe
- Geschossflächenzahl (GFZ)
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Maß der baulichen Nutzung
- Mischfläche
- Pflanzgebot
- Träger öffentlicher Belange
- Traufhöhe
- Vollgeschosse
Art der baulichen Nutzung
Festgesetzte Nutzung des Baugebietes wie z.B.: Reines Wohngebiet (WR)
- Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Mischgebiet (MI)
- Kerngebiet (MK)
- Gewerbegebiet (GE)
- Industriegebiet (GI)
- Sondergebiet (SO)
Ausgleichsflächen
Flächen zum Ausgleich des Eingriffs in die Natur, der durch die Bebauung verursacht wird
Ausgleichsmaßnahmen
Ökologische Aufwertung von Flächen durch bestimmte Maßnahmen, z.B. Pflanzungen etc., zum Ausgleich von baulichen Eingriffen
Baufenster
Von einer Baugrenze umschlossene Fläche, auf der unter Berücksichtigung der GRZ und der Abstandsflächen überall gebaut werden darf. Der Begriff "Baufenster" wird nur im Sprachgebrauch häufig angewendet, ist kein offizieller Rechtsbegriff
Baugrenze
Darf nicht mit einer Bebauung überschritten werden, trennt bebaubare von nicht bebaubarer Fläche
Baulinie
Daran muss zwingend gebaut werden, trennt bebaubare von nicht bebaubarer Fläche
Baumassenzahl (BMZ)
Verhältnis von Kubikmeter Baumasse zu Quadratmeter Grundstücksfläche; die BMZ wird sehr selten im B-Plan festgesetzt
Bauweise
Dei Anordnung von Gebäuden auf dem Baugrundstück im Verhältnis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen;
- offen: Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit einer Länge bis zu 50 m;
- geschlossen: Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand
- abweichend: bestimmte zulässige Länge wird je nach Anforderung im Bebauungsplan festgesetzt
Behörden (Träger öffentlicher Belange)
Stellen, denen die Wahrnehmung des betreffenden öffentlichen Belanges als öffentliche Aufgabe zur Erledigung im eigenen Namen mit Wirkung nach außen zugewiesen ist; z.B. Forstverwaltung, Gewässerdirektion, Naturschutzverbände, Deutsche Telekom, Industrie- und Handelskammer, benachbarte Gemeinden etc.
Bestandsschutz
Schutz eines rechtmäßig errichteten Gebäudes gegenüber nachträglichen Rechtsänderungen (z.B. neuer Bebauungsplan)
Einfriedung
Schutz des Grundstückes gegen Unbefugte, gegen Einsicht und gegen Witterungs- und Immissionseinflüsse
Erschliessung
Anschluss an Grundstücke, unterteilt in öffentliches Straßennetz (ausreichende Erreichbarkeit von Grundstücken), technische Versorgung und Entsorgung
FFH-Richtlinie
1992 beschlossene EU-Richtlinie mit dem Ziel, das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 zu bilden ( F auna = Tierwelt, F lora = Pflanzenwelt, H abitat = Lebensraum )
Firsthöhe
Oberste Dachbegrenzungskante, Schnittpunkt der beiden Dachschrägen bzw. Oberkante bei Flachdächern
Geschossflächenzahl (GFZ)
Verhältnis aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche, d.h. eine GFZ von 0,8 mit einer GRZ von 0,4 bedeutet: das Grundstück kann bis zu 40 % bebaut werden, die Geschossfläche kann unter Berücksichtigung der GRZ und der zulässigen Geschossanzahl max. 80 % der Grundstücksfläche betragen
Grundflächenzahl (GRZ)
Verhältnis von bebauter zu nicht bebauter Fläche; d.h. eine GRZ von 0,4 bedeutet: das Grundstück darf bis max. 40 % bebaut werden, allerdings nur innerhalb der zulässigen Baugrenzen bzw. Baulinien
Maß der baulichen Nutzung
Mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke durch die überbaubare Grundfläche (GRZ), Geschossfläche (GFZ) und Anzahl der Vollgeschosse der Bebauung
Mischfläche
Eine Straßenfläche, die nicht in Fahrbahn und Gehweg untergliedert ist, sondern auf der alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte haben
Pflanzgebot
Verpflichtung des Eigentümers eines Baugrundstücks, bestimmte Anpflanzungen auf festgelegten Flächen vorzunehmen, empfohlene Pflanzen können Pflanzlisten entnommen werden
Träger öffentlicher Belange
Stellen, denen die Wahrnehmung des betreffenden öffentlichen Belangs als öffentliche Aufgabe zur Erledigung im eigenen Namen nach außen zugewiesen ist; z.B. Forstverwaltung, Gewässerdirektion, Naturschutzverbände, Deutsche Telekom, Industrie- und Handelskammer, benachbarte Gemeinden etc.
Traufhöhe
Äußerste Schnittkante der Außenwand mit der Dachhaut (in der Regel mit der Ziegelschicht)
Vollgeschosse
Bestimmung der Mindesthöhe des Geschosses, der Höhe über dem natürlichen Gelände und Grundfläche bei obersten Geschossen nach Landesbauordnung. Je nach Datum der Rechtskraft des jeweiligen Bebauungsplanes gilt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Landesbauordnung
