Bekanntmachung nach § 13a (3) BauGB

Termin: 31.03. bis 11.04.2008

Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden beim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung der Stadt Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, im Flur des 5. Obergeschosses des Technischen Rathauses.

 

Bebauungsplan Ausschnitt "Reitzensteinstraße" - Teilgebiet "Nordstadt-Ost"

Geltungsbereich

Worum es geht:

Eine Arbeitsgemeinschaft Pforzheimer Wohnungsbaugesellschaften beabsichtigt die Entwicklung von Bauflächen für Einzelhausbebauung. Für das geplante städtebauliche Konzept wurde bereits ein Bauvorbescheid beantragt und erteilt.   Das bestehende Planungsrecht würde eine der beabsichtigten Entwicklung entgegenstehende Bebauung weiterhin zulassen. Die angestrebte städtebauliche Qualität ist durch den Bauvorbescheid nicht in ausreichendem Maße gesichert. Die Anpassung des Planungsrechts im Rahmen eines Bebauungsplanes ist daher erforderlich.  

 

 

 

Textteil:

 



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