Aktuelle Bauleitplanung - Beteiligungsmöglichkeiten
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen.
Nachfolgend finden Sie die neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen (erste Planungen) auch die Pläne in öffentlicher Auslegung und der Bebauungspläne im Verfahren der Stadt Pforzheim.
Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, sich über unser Ratsinformationssystem über Sitzungstermine des Planungs- und Umweltausschusses und die behandelten Beilagen zu informieren.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
| - Zur Zeit keine aktuellen Pläne - |
Öffentliche Auslegung
| - Zur Zeit keine aktuellen Pläne - |
Pläne im Verfahren
Bebauungspläne im Verfahren:
- Bebauungsplan Ausschnitt "Altgefäll-Ost" - Teilgebiet "Kanzler"
- Bebauungsplan "Am Mühlkanal" Bebauungsplan Ausschnitt "Binne" - Teilgebiet "Huchenfeld"
Bebauungsplan Ausschnitt "Fingerhutweg" - Teilgebiet "Oberes Enztal"
Bebauungsplan Ausschnitt "Güterbahnhof östlich der Anshelmstraße" - Teilgebiet "Nordstadt"
Bebauungsplan Ausschnitt "Reitzensteinstraße" - Teilgebiet "Nordstadt-Ost"
Bebauungsplan Ausschnitt "Turnplatz" - Teilgebiet "Postwiesen"
Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren:
- Flächennutzungsplanänderung "Stadt Pforzheim - Am Mühlkanal"
- Flächennutzungsplanänderung "Stadt Pforzheim - Heinrich-Witzenmann-Straße"
- Flächennutzungsplanänderung "Stadt Pforzheim - Schlachthof"
- Flächennutzungsplanänderung "Stadt Pforzheim - Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße"
Hinweis:
Zu den hier eingestellten Plänen können momentan keine Anregungen gemacht werden, da sie zurzeit nicht öffentlich ausliegen. Der Stand entspricht dem der letzten Offenlage.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Möglichkeiten der Beteiligung
Werden der Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne erstellt oder geändert, haben Sie als Bürger die Möglichkeit, sich am Planungsprozess zu beteiligen. Dies geschieht in der Regel zweimal im förmlichen Bauleitplanverfahren nach §3 Baugesetzbuch.
Das erste Mal haben Sie im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, in einem frühen Planungsstadium Ihre Anregungen zu äußern. In diesem Verfahrensschritt liegt nur ein vorläufiger Entwurf vor, der die grobe Zielrichtung der Planung angibt. Dieser Plan kann in Pforzheim in der Regel zwei bis drei Wochen lang eingesehen werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kann aber auch anders gehandhabt werden.
Im Rahmen der Offenlage des Planes haben Sie wiederum die Gelegenheit, diesen einzusehen und Anregungen zu geben, die dem Gemeinderat zur Abwägung vorgelegt werden. In diesem Verfahrensschritt ist die Planung so weit vorangekommen, dass das erste Abwägungsergebnis eingearbeitet ist, das durch die Anregungen, die Sie und die Behörden bei der ersten Beteiligung eingebracht haben, ermittelt wurde. Sie können in dieser Phase anhand eines ausgearbeiteten Planes mit textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht die genauen Ziele der Planung erkennen. Die Offenlage dauert im Gegensatz zur frühzeitigenÖffentlichkeitsbeteiligung einen Monat.
Beide Verfahrensschritte werden auf die gleiche Weise angekündigt. Jeweils eine Woche vor der Auslegung erfolgt die Mitteilung über Anzeigen im Pforzheimer Kurier und der Pforzheimer Zeitung und auch unter Pforzheim.de auf dieser Seite des Amtes für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung.
Die Auslegung findet im Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung, Technisches Rathaus, ÖstlicheKarl-Friedrich-Straße 4 - 6, 5. Etage, statt. Die Pläne hängen mit dem Textteil dort zur allgemeinen Einsichtnahme auf dem Gang aus. Während der Arbeitszeiten kann Ihnen gegebenenfalls ein Sachbearbeiter für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Im Zimmer 516 erhalten Sie die Auskunft darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist.


