Kinder in Tagespflege
Was bedeutet Kindertagespflege?
Kindertagespflege umfasst nach § 1 Abs. 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) die Betreuung, Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen.
Die Geeignetheit von Tagespflegepersonen wird umfassend geprüft:
- Alle Tagesmütter und -väter müssen ihre persönliche Eignung,
- die Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungskursen
- sowie kindgerechte Räumlichkeiten nachweisen.
Erst nach dieser Überprüfung können sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen. In der Tagespflege werden Kinder je nach Bedarf der in Ausbildung befindlichen oder berufstätigen Eltern von ausgebildeten Tagespflegepersonen betreut. Die Betreuung kann nach Absprache entweder im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters oder der Eltern der Kinder - also im vertrauten Wohnumfeld - stattfinden.
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, die durch flexible Angebotszeiten den individuellen und damit sehr auf das einzelne Kind zugeschnittenen Betreuungsbedarf des Kindes sicherstellt.
Wie finde ich eine Tagespflegestelle für mein Kind?
Umfassende Beratung zur Kindertagespflege und die Vermittlung von geeigneten, überprüften und nach den Vorschriften des Landes Baden-Württemberg qualifizierten Tagespflegepersonen bietet in Pforzheim das Tagespflegebüro des Deutschen Kinderschutzbundes Pforzheim Enzkreis e.V. (Kontaktdaten siehe unten).
Wie erfolgt die Vermittlung?
Bitte melden Sie sich während der Bürozeiten im Tagespflegebüro. Nach einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch werden Ihnen eine oder mehrere Tagespflegepersonen angeboten, mit der Sie Kontakt aufnehmen können. Auch wenn eine Vermittlung grundsätzlich kurzfristig möglich ist, sollten Sie eine Eingewöhnungszeit für Ihr Kind von zwei Wochen einberechnen.
Was kostet die Betreuung in Kindertagespflege und gibt es finanzielle Unterstützung?
Die Kosten der Betreuung in Kindertagespflege sind in Pforzheim den Kosten der Betreuung in den Kindertagesstätten angeglichen (siehe Beitragstabelle unten).
Im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Jugend- und Sozialamtes können Sie einen Antrag auf Förderung der Kinder-tagespflege stellen. Ihr Kostenbeitrag wird entsprechend Ihrem nachgewiesenen Einkommen festgesetzt (Kontaktdaten siehe unten).
Wie werde ich Tagespflegeperson?
Das Tagespflegebüro sucht neue Tagespflegepersonen und freut sich über Ihr Interesse. Bitte melden Sie sich während der Bürozeiten im Tagespflegebüro. Dort werden Sie individuell beraten. Nach Überprüfung Ihrer Eignung und der Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungskursen werden Sie, entsprechend Ihrem Betreuungsangebot in die Vermittlungskartei aufgenommen. Während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson werden Sie von den Mitarbeiterinnen des Tagespflegebüros bei Bedarf beraten und nehmen an Fortbildungsangeboten teil. Außerdem gibt es verschiedene Angebote, die den Austausch und die Vernetzung von Tagespflegepersonen fördern.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege:
Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege: Die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist erlaubnispflichtig, wenn dabei ein- oder mehrere Kinder
- außerhalb der elterlichen Wohnung,
- mehr als 15 Stunde pro Woche
- und gegen Entgelt länger als 3 Monate betreut werden.
Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für die öffentlich geförderte als auch die rein private Form der Kindertagespflege. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist die Stadt Pforzheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
Erfordernis der Qualifizierung und Eignungsüberprüfung von Tagespflegepersonen: Tagespflegepersonen müssen qualifiziert und auf ihre Eignung überprüft sein, wenn die Betreuung in Kindertagespflege öffentlich gefördert, d.h. durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe vermittelt oder finanziert wird bzw. wenn die Betreuung in Kindertagespflege erlaubnispflichtig ist.
Eignung von Tagespflegepersonen: Zur Kindertagespflege geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben (§§ 23, 43 SGB VIII). Die Eignungsüberprüfung erfolgt in Pforzheim durch die Mitarbeiterinnen des Tagespflegebüros beim Deutschen Kinderschutzbund. Ergänzend werden bei Beantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen und ärztlichen Bescheinigungen gefordert.
Qualifizierung von Tagespflegepersonen: Tagespflegepersonen müssen vor ihrer Tätigkeit an einer Mindestqualifizierung von 30 Unterrichtseinheiten teilnehmen, daran anschließend tätigkeitsbegleitende, entsprechend den Landesvorschriften, weitere Qualifizierungskurse mit 130 Unterrichtseinheiten absolvieren und danach jährliche Fortbildungen besuchen. Diese Kurse und Fortbildungen werden vom Tagespflegebüro organisiert und durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite des Bundesverbandes für Kindertagespflege: http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/
Beitragsliste in der Kindertagespflege
Kontakt und weitere Beratung
Tagespflegebüro des Deutschen Kinderschutzbundes Pforzheim Enzkreis e.V.
Ostendstr. 12/II , 75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 5 89 89 84
Fax: 07231 / 5 89 89 85
tagespflege@dksb-pforzheim.de / Internet: http://www.dksb-pforzheim.de/index.php?option=com_content&view=article&id=38&Itermid=49
Bürozeiten: Dienstag, Mittwoch: 9:00-11:00 h, Donnerstag: 18:00-20:00 h
Beratung und Antragstellung in finanziellen Fragen:
Jugend- und Sozialamt / Sachgebiet -Wirtschaftliche Jugendhilfe-
Östliche 2, 75175 Pforzheim
(Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Telefon: 07231 / 39-1825 (Sekretariat)
Bürozeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00-12:00 h, Donnerstag: 14:00-18:00 h
Auskunft und Beratung sowie Antragsstellung und Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege:
Amt für Bildung und Sport
Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
(Abteilung Kindertagesstätten)
Telefon: 07231 / 39-2826 (Frau Hermann)
Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag: 8:00-12:00 h
Vermittlung und Beratung im Enzkreis
Landratsamt Enzkreis
- Kreisjugendamt -
Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon 07231/308-0
