Förderrichtlinien der Stadt Pforzheim

RICHTLINIEN_AUSTAUSCHPROGRAMME.pdf

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Häufige Fragen

 

Wer wird gefördert?

 
Welche Begegnungen werden gefördert?

 
Wie hoch sind die Zuschüsse?

 
Was muss ich tun, um einen Zuschuss zu bekommen?

 
Wann bekomme ich den Zuschuss?

 
Muss ich sonst noch etwas beachten?

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Jugendliche bis 18 Jahre bzw. bis 27 Jahre ohne eigenes Einkommen aus Pforzheim bzw. Mitglieder Pforzheimer Vereine oder Pforzheimer Schüler/innen. Dazu Gruppenleiter gemäß einem festgelegten Betreuerschlüssel (Richtlinien III Nr. 3.5 und 3.6)

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Welche Begegnungen werden gefördert?

Gefördert werden Jugendgruppen aus den Partnerstädten und Pforzheim, um den Gedanken der Völkerverständigung zu stärken sowie die Entwicklung und Vertiefung der Partnerschaften zu unterstützen.
In der Regel muss eine Partnergruppe vorhanden sein und der Austausch sollte auf Gegenseitigkeit beruhen. Bei Sportbegegnungen sowie Aktivitäten im kulturellen Bereich sind Wettkämpfe bzw. Auftritte Voraussetzung.
Veranstaltungen und Reisen mit überwiegend touristischem oder privatem Charakter sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Wie hoch sind die Zuschüsse?

Bei Fahrten in die Partnerstadt gibt es 65 % der Kosten des günstigsten Verkehrsmittels. Bei Maßnahmen in Pforzheim gibt es 6,50 Euro pro Tag und ausländischem Gast bis 18 Jahre bzw. 27 Jahre und entsprechende Betreuer. Bei gemeinsamer Unterbringung gibt es ebenfalls bis zu 6,50 Euro pro Tag und zuschussberechtigtem Teilnehmer.

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Was muss ich tun, um einen Zuschuss zu bekommen?

Bis spätestens 15. Oktober müssen Begegnungen des Folgejahres bei der Koordinierungsstelle Städtepartnerschaften angemeldet werden. Formulare "Anmeldung" Dem Antragsteller wird nach Beratung im Partnerschaftskomitee und Kulturausschuss der Stadt Pforzheim und nach Absprache mit der Partnerstadt schriftlich mitgeteilt, ob die Maßnahme in das Jahresprogramm aufgenommen wurde und bezuschusst wird.

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Wann bekomme ich den Zuschuss?

Es gibt die Möglichkeit bei der Koordinierungsstelle Städtepartnerschaften einen Vorschuss zu beantragen. Ansonsten wird der Zuschuss nach Erhalt des Verwendungsnachweises ausbezahlt.

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Muss ich sonst noch etwas beachten?

Andere Zuschussmöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, nicht in Anspruch genommene Fördermittel Dritter werden fiktiv angerechnet Fördermöglichkeiten.

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