Ehrenbürger der Stadt Pforzheim
Ehrenbürgerwürden sind – in Pforzheim wie anderswo – im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte nach sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten verliehen worden. Für die Dauer ihrer Amtszeit besaßen noch im 19. Jahrhundert Pfarrer und Schullehrer insofern gewissermaßen „Ehrenbürgerwürden“ ihrer Wohnorte, als sie unentgeltlich in den Genuß des Bürgerrechtes gelangten, dieses allerdings auch mit dem Wechsel des Dienstortes oder dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst wieder einbüßten. Die badischen Gemeindegesetze des 19. Jahrhunderts kannten keine Ehrenbürger, schlossen jedoch ein mit Privilegien verbundenes Ehrenbürgerrecht dadurch aus, daß niemand in mehr als einer Gemeinde das Bürgerrecht besitzen konnte; die Verleihung eines Ehrenbürgerrechtes, durch das die Geehrten einen bloßen Ehrentitel erhielten, lag indes in einer rechtlichen Grauzone und war seit den 1830er Jahren alles andere als selten, wenngleich sich die Stadt Pforzheim hier bis in die 1850er Jahre zurückhielt. Die badische Städteordnung von 1874 verlieh den großen Städten weitreichende Selbstverwaltungskompetenzen, sie konnten fortan selbst über die Verleihung von Ehrenbürgerschaften und den mit ihnen verbundenen Privilegien entscheiden – selbstverständlich unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
An dieser Rechtslage änderte sich jahrzehntelang nichts Grundlegendes; auch in der Weimarer Republik gab es keine einheitliche Rechtsgrundlage für die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, die Kommunen waren unverändert weitestgehend autonom. Erst die in nationalsozialistischer Zeit am 20. Januar 1935 in Kraft getretene „Deutsche Gemeindeordnung“ verankerte in Paragraph 21 das Ehrenbürgerrecht reichseinheitlich. Die Entscheidung über die Verleihung traf formal allein der Bürgermeister, die Gemeinderäte sollten lediglich beratend mitwirken; daß in der Praxis die NSDAP die entscheidende Rolle bei Verleihungen spielte, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die Vorschrift, daß die Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes nur mit Genehmigung der übergeordneten Staatsbehörden und der NSDAP möglich war, verdeutlicht den geringen Spielraum der Kommunen in solchen Fällen.
Die „Deutsche Gemeindeordnung“ legte immerhin unzweifelhaft fest, daß das Ehrenbürgerrecht ein reines Persönlichkeitsrecht war, das automatisch mit dem Tode des Ehrenbürgers erlischt und dann auch nicht mehr aberkannt werden kann. Absurderweise verlieh die Stadt Pforzheim Fritz Todt, Hitlers in Pforzheim geborenem „Reichsminister für Bewaffnung und Munition“, das Ehrenbürgerrecht erst nach dessen Tod – rechtlich ein Ding der Unmöglichkeit, zumal Hitler selbst im Oktober 1940 die Verleihung neuer Ehrenbürgerrechte für die Dauer des Krieges untersagt hatte; Todt habe sich einer solchen Ehrung zu Lebzeiten widersetzt, lautete die äußerst schwache Begründung für die postume Verleihung. „Groben Unfug“ habe man in der NS-Zeit mit der Verleihung von Ehrenbürgerrechten getrieben, schrieb Württemberg-Badens Innenminister Fritz Ulrich am 20. Februar 1946 an die Landräte und Oberbürgermeister.
Neben Fritz Todt befanden die Parteifunktionäre Hindenburg, Gauleiter Wagner, den Weltkriegsfeldmarschall August von Mackensen und natürlich Hitler selbst für würdig, sich mit Pforzheims Ehrenbürgerwürde zu schmücken; Emil Strauß, einer der großen der deutschen Literatur und doch auch bekennender Hitler-Verehrer und Rassist, erhielt 1937 die Ehrenbürgerwürde, weil er seine Heimatstadt Pforzheim literarisch verewigt hatte, Alfons Kern, der Begründer des Pforzheimer Stadtarchivs und des Reuchlin-Museums, der beide Einrichtungen auch jahrzehntelang gegen eine nur symbolische Bezahlung geleitet hatte, erhielt die Ehrenbürgerwürde anläßlich seines 80. Geburtstages im Jahr 1939, ohne sich in besonderer Weise um die Partei verdient gemacht zu haben.
Aus formalrechtlichen Gründen konnten die Ehrenbürgerwürden aus der NS-Zeit nach 1945 nicht ohne weiteres beseitigt werden, solange noch die „Deutsche Gemeindeordnung“ in Kraft war, denn sie wies dem „Beauftragten der NSDAP“ eine entscheidende kommunalpolitische Funktion zu. Die Voraussetzungen schuf in Nordbaden am 10. Januar 1946 das „Gesetz über die Verwaltung und Wahlen in den Gemeinden“. Am 20. Februar 1946 wies Innenminister Fritz Ulrich sämtliche Kommunen an, alle fragwürdigen Ehrenbürgerrechte aus der NS-Zeit „förmlich abzuerkennen“, also durch die vorgesetzte Behörde zu genehmigende Gemeinderatsbeschlüsse herbeizuführen. Am 19. März 1946 erkannte der Pforzheimer Gemeinderat Todt, Wagner und Hitler die Ehrenbürgerwürden ab. Im Falle Todts war das nicht mehr als ein symbolischer Akt; Wagner wurde erst am 14. August 1946 hingerichtet, und Hitler war noch nicht amtlich für tot erklärt, so daß in diesen beiden Fällen die Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes rechtswirksam war.
Im Jahre 1955 machte die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg dem Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen in den Besatzungszonen ein Ende, und Paragraph 22 der Gemeindeordnung regelte die Verleihung von Ehrenbürgerwürden bis heute dauerhaft: „Die Gemeinde kann Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.“
Die erste Pforzheimer Ehrenbürgerwürde erhielt 1962 mit Julius Moser ein in der NS-Zeit Verfolgter – angesichts der Praxis in den Jahren davor war das eine fraglos weise Entscheidung. Die Meßlatte für ‚besondere Verdienste’ liegt seitdem konstant hoch, der Pforzheimer Gemeinderat geht mit dieser herausragenden Würdigung großer Leistungen bewußt – und mit Recht – sparsam um. Gleiches gilt für die beiden ehemals selbständigen Pforzheimer Stadtteile Eutingen und Würm, die als einzige Ehrenbürgerwürden verliehen haben: Eutingen zeichnete 1974 den Tiermaler Erwin Aichele aus, Würm ernannte 1913 Emil Kollmar (1860-1939) zum Ehrenbürger, den Stifter einer Kinderschule und einer Kinderkrippe; Hans Meid fertigte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts ein Portrait von ihm (s. links).
Verleihungen von Ehrenbürgerschaften in Pforzheim und Eutingen seit 1945
- Dipl.-Ing. Julius Moser (Ehrenbürger am 18. Juli 1962)
- Dr. Johann Peter Brandenburg (Ehrenbürger am 29. Januar 1966)
- Theodor Scheidt (Ehrenbürger am 12. September 1967)
- Erwin Aichele (Ehrenbürger von Eutingen am 16. Januar 1974)
- Dr. Willi Weigelt (Ehrenbürger am 10. Mai 1985)
- Dr. Richard Ziegler (Ehrenbürger am 14. Juli 1991)
- Dr. Walter Witzenmann (Ehrenbürger am 7. Mai 1995)
- Prof. Rolf Schweizer (Ehrenbürger am 22. November 1998)



