Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Besuchsaufenthalt von Ausländern


Beschreibung


Wer jemanden zu Besuch aus dem Ausland einladen möchte, der hierzu ein Visum benötigt, muss zuvor beim Bürgercentrum eine Erklärung abgeben, dass er für den Lebensunterhalt des Besuches im Bundesgebiet aufkommt.

Diese Erklärung ist verbunden mit einer Bonitätsprüfung. Das heißt, das Bürgercentrum prüft aufgrund entsprechender Vorgabe des Innenministeriums Baden-Württemberg die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden.

Den Antrag auf Verpflichtungserklärung müssen Sie im Bürgercentrum abgeben. Zur Vorbereitung können Sie das Formular Verpflichtungserklärung am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die vom Bürgercentrum fertiggestellte Verpflichtungserklärung auf jeden Fall persönlich abholen müssen. Bringen Sie hierzu bitte

Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Dies ist notwendig, da Sie die Verpflichtungserklärung bei der Abholung persönlich unterschreiben müssen und Ihre Unterschrift vom Bürgercentrum beglaubigt werden muss.


Gebühren


25 Euro


Benötigte Unterlagen


Antragstellung

  • Ausgefüllter Antrag und Verpflichtungserklärung
  • Nachweise über Einkommen der gesamten Familie in den letzten drei Monaten (Original-Belege). Z. Bsp. Lohnabrechnungen,
  • Einkommensteuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über anrechenbares Einkommen abzüglich der Steuer,
  • Bescheid über Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe,
  • Nachweis über Mieteinnahmen, Kindergeld, Wohngeld usw...
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Aufenthaltsrecht (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • Nachweis über die Höhe der zu entrichtenden Miete (Mietvertrag oder Kontoauszüge)
  • Haus-/Wohnungseigentümer: Eigentumsnachweis in Form des Kaufvertrages, des aktuellen Grundsteuerbescheides oder aktuellen Grundbuchauszuges

Abholung der Verpflichtungserklärung

Personalausweis bzw. Reisepass


Formulare



Zuständige Organisationseinheit(en)





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