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Anliegen A-Z: Abmeldung Wohnsitz
Beschreibung
Abmeldung Wohnung
Seit 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich also bei einem Wegzug aus Pforzheim nicht mehr abmelden, sondern nur noch bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.
Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn Sie
- ins Ausland ziehen oder
- wenn Sie neben der Wohnung in Pforzheim noch weitere Wohnungen im Bundesgebiet haben und die Wohnung in Pforzheim aufgeben.
Es gibt vier Möglichkeiten diese Abmeldung vorzunehmen:
- Sie kommen persönlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass vorbei
- Sie melden sich per Internet mit dem entsprechendem Formular ab.
- Sie teilen uns auf dem Postweg mit, wann sie wohin ziehen bzw. gezogen sind
- Sie übersenden uns Ihre Mitteilung über den Auszug per Fax Nr. 39-2801
Bitte beachten Sie, dass die Meldebehörde im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen Personendaten an die Presse weitergeben darf, ebenso zum Zwecke der Wahlwerbung an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen im Vorfeld von Wahlen.
Auch zur Veröffentlichung von Adress- und Einwohnerbüchern dürfen Personendaten übermittelt werden.
Wer dies nicht möchte, kann dieser Veröffentlichung von Personendaten mit dem entsprechenden Formular widersprechen. Bitte senden Sie uns das Formular unterschrieben zurück.
Gebühren
Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Bürgercentrum
- Ortsverwaltung Büchenbronn
- Ortsverwaltung Eutingen
- Ortsverwaltung Hohenwart
- Ortsverwaltung Huchenfeld
- Ortsverwaltung Würm

