Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Einheitlicher Ansprechpartner (EU-DLR)


Beschreibung


Allgemeines:

Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bietet die Stadt Pforzheim / Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim seit dem 28.12.2009 Gewerbetreibenden, Handwerkern und Dienstleistern einen komfortablen Service an. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ steht Interessenten aus allen EU-Mitgliedstaaten, die in Pforzheim als Dienstleister unternehmerisch tätig werden wollen, für Fragen rund um die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zur Verfügung.

Der Einheitliche Ansprechpartner hilft bei der Beantragung und Abwicklung der Formalitäten und begleitet durch das Genehmigungsverfahren. Der Antragsteller profitiert damit von einer unbürokratischen und individuellen Hilfe und erhält die benötigten Informationen aus einer Hand.

Ab sofort ist der Einheitliche Ansprechpartner beim Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim zu erreichen. Damit erweitert sich das umfangreiche Service- und Leistungsspektrum des WSP, der im Rahmen des Unternehmer Service Pforzheim (USP) bereits zahlreiche Unternehmen als Lotse durch den „bürokratischen Dschungel“ geführt hat.

Sie haben Fragen zum einheitlichen Ansprechpartner oder zur EU-Dienstleistungsrichtlinie?
Sie möchten eine Dienstleistungstätigkeit in Pforzheim ausüben und benötigen die erforderlichen Unterlagen?
Sie möchten Informationen über den Standort Pforzheim oder haben Fragen zu sonstigen Themen und Serviceangeboten der Wirtschaftsförderung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gerne helfen wir Ihnen weiter:

Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim
Marktplatz 4
75175 Pforzheim

Ansprechpartner: Bärbel Faber
Telefon: 07231 39-3726
Telefax: 07231 39-2595
E-Mail: eap@stadt-pforzheim.de

Bei welchen konkreten Anliegen hilft der einheitliche Ansprechpartner weiter?

Der einheitliche Ansprechpartner versorgt Sie mit Informationen über Formalitäten und Anforderungen bei der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung.

Bestimmte Bereiche wie z.B. arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Fragen oder Anforderungen, die jedermann zu beachten hat (z. B. Straßenverkehrsvorschriften etc.) sowie einige von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommene Dienstleistungen werden nicht durch den Einheitlichen Ansprechpartner bearbeitet. Ebenso übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner keine individuelle Rechtsberatung.

Weiterhin dient Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner als Lotse bzw. Verfahrensmanager. Er sorgt dafür, dass Ihr Anliegen zügig und kompetent bearbeitet wird. In seiner Funktion als Vermittler zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen sorgt er für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens und einen ungehinderten Kommunikationsfluss. Der einheitliche Ansprechpartner hat keine Entscheidungsbefugnis über Ihr Anliegen.

Leistungsspektrum:

  • Beantragung von Gewerbeanmeldungen und -erlaubnissen
  • Beantragung von Registrierungen in Datenbanken, Berufsverbänden etc.
  • Beantragung von erforderlichen Genehmigungen
  • Verfahren zu Anzeige-, Melde- und Informationspflichten


Ziele und Hintergründe der EU-Dienstleistungsrichtlinie:

Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.dienstleisten-leicht-gemacht.de

Informationsportal des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
www.wm.baden-wuerttemberg.de/eu-dienstleistungsrichtlinie/210099.html


Elektronische Verfahrensabwicklung

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verfolgt das Ziel einer Verfahrensvereinfachung. Über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg „service-bw.de“ können die Verfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden (zur elektronischen Verfahrensabwicklung).

Ebenso finden sich hier alle Informationen und die erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Anliegen: www.service-bw.de

Gesetzesgrundlagen

Im Internetangebot des Innenministeriums Baden-Württemberg finden Sie jeweils die altuellen Fassungen des

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
  • Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg


Einheitliche Ansprechpartner in der Region

Neben der Stadt Pforzheim bieten weitere Institutionen und Kammern in der Region den Service eines einheitlichen Ansprechpartners an:


Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 308-9307
Fax: 07231 308-9440
einheitlicher.ansprechpartner@enzkreis.de

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Telefon: 07231/201-177
Fax: 07231/201-158
ea@pforzheim.ihk.de

Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 1600-134
Fax: 0721 / 1600-59134
ea@hwk-karlsruhe.de


Zuständige Organisationseinheit(en)





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