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Anliegen A-Z: Immissionsschutz
Beschreibung
Der Immissionsschutz verfolgt den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Immissionen vorzubeugen.
Zentrale Vorschriften des Immissionsschutzes sind das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Durchführungsverordnungen. Dem Amt für Umweltschutz als untere Immissionsschutzbehörde kommt dabei die Aufgabe des anlagenbezogenen Immissionsschutzes zu. Hierbei unterscheidet man zwischen
- genehmigungsbedürftigen Anlagen (Anlagen mit erheblicher Umweltrelevanz, meist aus dem industriellen Bereich). Solche Anlagen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Amtes für Umweltschutz bzw. des Regierungspräsidiums Karlsruhe errichtet und betrieben werden.
- nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Anlagen mit geringerer Umweltrelevanz, meist aus dem häuslichen oder kleingewerblichen Bereich). Solche Anlagen bedürfen zwar keiner vorherigen Genehmigung, müssen aber beim Betrieb vergleichbare Anforderungen wie genehmigungsbedürftige Anlagen einhalten.
Das Amt für Umweltschutz bietet im Zusammenhang mit dem Vollzug der immissionsschutz-rechtlichen Vorschriften folgende Dienstleistungen an:
- Erteilung von Auskünften zum Immissionsschutz
- Beratung betroffener Bürger und Betriebe
- Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Verfolgung von Nachbarschaftsbeschwerden über Lärm- oder Geruchsbelästigungen bei Gewerbe- und Industriebetrieben
Weitere Informationen
Immissionsschutz – Formulare
Kontakt: Amt für Umweltschutz Telefon: 07231 39 2000

