Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Verbraucherinsolvenz


Beschreibung


Insolvenzverfahren – Entschuldung für Privatpersonen
Wenn Ihnen als Privatperson die Zahlungsunfähigkeit droht oder Sie bereits zahlungsunfähig sind, können Sie eine Entschuldung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung anstreben.

Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und Ihnen einen Neuanfang ohne Schulden zu ermöglichen, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Verpflichtungen. Am Ende des Verfahrens ist eine Befreiung von den noch verbliebenen Verbindlichkeiten (Restschuldbefreiung) möglich.

Das Verfahren gliedert sich in folgende Stufen:

  • außergerichtlicher Einigungsversuch
  • gegebenenfalls gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • vereinfachtes Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren)
  • Restschuldbefreiungsverfahren


Beratung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Zuständige Organisationseinheit(en)





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