Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Elterngeld


Beschreibung


Elterngeld wird nach der Geburt des Kindes an Mütter oder Väter gezahlt, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung ihres Kindes unterbrechen oder auf 30 Wochenstunden einschränken und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, Studierende  oder Auszubildende erhalten Elterngeld.

Das Elterngeld beträgt i. d. R. 67 Prozent des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoerwerbseinkommens, maximal 1.800 EUR monatlich.

Für Geringverdiener mit einem maßgeblichen Erwerbseinkommen unter 1.000 EUR im Monat wird der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent angehoben.

Einen Mindestbetrag von 300 EUR monatlich erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, z. B. Hausfrauen oder Hausmänner.

Rechtliche Fragen sowie Auskünfte zum Bearbeitungsstand sind direkt bei der

Landeskreditbank, Bereich Familienförderung
76113 Karlsruhe
Tel.- Nr. 0721 / 38 33 0
Mo bis Fr: 10 - 12 und 14 - 16 Uhr
Email: familienfoerderung@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de, Rubrik Geschäftsfelder, Erziehungsgeld

einzuholen.


Zuständige Organisationseinheit(en)





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