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Anliegen A-Z: Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gehören zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der Eltern oder erziehungsbeauftragten Personen. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland betont diesen Grundsatz. Gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz machen den Auftrag des Staates und der Gesellschaft deutlich, Eltern und Erzieher in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen.
Das Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes ist es, Risiken zu erkennen, gefährdende Einflüsse zu reduzieren und kontrollierbar zu machen. Darüber hinaus sollen Kinder und Jugendliche durch Erziehung zu starken Persönlichkeiten in die Lage versetzt werden, Gefährdungen realistischer einzuschätzen und ihnen selbstbewusst zu begegnen.
Dies setzt folgende Bedingungen voraus:
- Kinder- und Jugendschutz muss aktuell und zeitgemäß sein, um auf die ständigen Veränderungen in der Gesellschaft und der Jugendkultur reagieren zu können. z.B. Aktuelles Thema Alcopops, dubiose Angebote im Internet
- Jugendschutz kann nur durch Kooperation und Vernetzung von Politik, engagierten Bürgern, Fachkräften in der Jugendhilfe, Mitarbeitern in Beratungsstellen, Vereinen, Schulen, Behörden und den Betroffenen selbst wirksam werden.
- Die Kommune muss für Angebote sorgen, die die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im familiären als auch im sozialräumlichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflussen und sicher stellen z.B. durch entsprechende Betreuungsangebote, Wohnraum, Spielplätze, Treffpunkte usw.
Seit dem 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Es umfasst gesetzliche Regelungen zu zwei Bereichen: Jugendschutz in der Öffentlichkeit, dazu gehört z.B. die Regelung des Aufenthalts in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen oder auch Regelungen zum Konsum von Alkohol und Zigaretten.
Jugendschutz im Bereich der Medien, dazu gehört z.B. neben der Regelung des Aufenthalts bei Filmveranstaltungen die Altersfreigabe von Filmen, Videokassetten, Computerspiele und DVD. Auch die Werbung z.B. im Kino unterliegt diesen Regelungen.
Zusätzlich regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder den Jugendschutz im Fernsehen und der Telemedien (Angebote über Internet).
Für Jugendschutzfragen in Pforzheim sind die Mitarbeiter der Abteilung Jugendförderung im JSA zuständig.
Durch die Mitarbeit in verschiedenen, auch überregionalen Gremien, ist man dort über die aktuellen Entwicklungen und Schwierigkeiten beim Jugendschutz informiert und kann bei Bedarf mit Rat und Tat den Jugendschutz betreffende Fragen beantworten und Projekte unterstützen. Darüber hinaus steht Informationsmaterial zu verschiedenen Themen des Jugendschutzes zur Verfügung.

