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Anliegen A-Z: Vaterschaft
Beschreibung
Die Vaterschaft zu einem Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sind/waren, wird durch Anerkennung oder gerichtliche Entscheidung festgestellt.
Andernfalls gilt der Ehemann als Vater.
Die Anerkennung erfolgt durch Urkunde beim Jugend- und Sozialamt oder beim Standesamt.

