Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Vaterschaft


Beschreibung


Die Vaterschaft zu einem Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sind/waren, wird durch Anerkennung oder gerichtliche Entscheidung festgestellt.

Andernfalls gilt der Ehemann als Vater.

Die Anerkennung erfolgt durch Urkunde beim Jugend- und Sozialamt oder beim Standesamt.


Zuständige Organisationseinheit(en)





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