Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Unbedenklichkeitsbescheinigung


Beschreibung


Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielweise Grund- oder Gewerbesteuer, bestehen. Sie wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, wie die Erteilung einer Gaststättenkonzession, benötigt.

Für gewerberechtliche Erlaubnisse wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt.


Benötigte Unterlagen


  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identifikationsdokument


Zuständige Organisationseinheit(en)





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