Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Kostenerstattungsforderungen aus Leistungen der Feuerwehr


Beschreibung


Nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes sind die Pflichtaufgaben der Feuerwehr unentgeltlich zu leisten. Für andere Leistungen sind wir jedoch gehalten, die Einsatzkosten z.B. vom Verursacher oder einem anderen Verantwortlichen einzufordern. Diese Einnahmen sind erforderlich, um die Unterhaltung der Feuerwehr zu finanzieren, da die Steuermittel nicht unerschöpflich sind. Die Kostenersatzpflicht ist im Feuerwehrgesetz geregelt. Wenn Sie von der Feuerwehr zur Erstattung von Kosten aus Leistungen der Feuerwehr aufgefordert wurden und damit nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die im öffentlichen Recht üblichen Rechtsmittel zur Verfügung. Oft reicht aber auch ein klärendes Gespräch, hierfür und zu allen Fragen, die Kostenerstattungsforderungen betreffen, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Rechnungsbüros auch telefonisch unter 39-1271 zur Verfügung.


Zuständige Organisationseinheit(en)





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