Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Verkehrszentralregister/Mehrfachtäterpunktsystem


Beschreibung


Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Straßenverkehrsgesetz verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Diese haben gleichzeitig Präventivwirkung (vorbeugend), denn bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit werden die "Punkte" oft mehr gefürchtet, als die Geldbuße.


Punktestand

Maßnahmen

8 Punkte

Schriftliche Unterrichtung und Verwarnung, Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar

14 Punkte

  • Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen
  • Falls innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgte, nur schriftliche Verwarnung
  • schriftlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung
  • Hinweis, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird

18 Punkte

Entziehung der Fahrerlaubnis


Auskunft über Punktestand im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA).

Weitere Informationen:
Transparenz gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des neuen Punktesystems. Deshalb erfolgt die Information über den Punktestand gegenüber dem Betroffenen bereits bei einem Stand von 8 Punkten (früher erst bei 9 Punkten). Verbunden wird diese Unterrichtung mit einer Verwarnung. Den Betroffenen soll bewusst gemacht werden, dass ein weiterer Anstieg der Punkte auch zu weiteren Maßnahmen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten führen kann.

Wer rechtzeitig an einem Aufbauseminar teilnimmt, kann Punkte abbauen. Solche Aufbauseminare für Punkteauffällige nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt. Viermal treffen sie sich zu einer Sitzung von 135 Minuten Dauer. Außerdem findet eine Gruppenfahrt mit anschließender Besprechung statt, bei der jeder etwa 30 Minuten fährt. Es lohnt sich, schon frühzeitig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Denn wenn Sie nicht mehr als acht Punkte haben, werden Ihnen als Belohnung für Ihre Teilnahme vier Punkte abgezogen. Haben Sie zwischen 9 und 13 Punkten, werden nur noch 2 Punkte abgezogen. Wer 14 oder mehr Punkte hat, muss teilnehmen und erhält keinen Punkteabzug mehr. Und mit 18 oder mehr Punkten ist die Fahrerlaubnis dann zu entziehen. Sie dann wieder zu erlangen, dauert Zeit - nämlich mindestens ein halbes Jahr - und kostet zusätzliches Geld.

Bitte beachten:
Kraftfahrer mit Punkten aufgrund von Alkohol- oder Drogenfahrten dürfen nicht an den von Fahrschulen angebotenen sogenannten ASP teilnehmen, für Sie gibt es besondere Aufbauseminare. Und haben Sie schon einmal an einem Aufbauseminar teilgenommen, ist erst nach fünf Jahren eine erneute Teilnahme mit Punkteabzug möglich. In den Seminaren wird ausführlich auf die Erfahrungen eingegangen, die Sie im Straßenverkehr gemacht haben. Gemeinsam mit dem Seminarleiter und den anderen Teilnehmern überlegen Sie, wie Sie in Zukunft Regelverstöße und damit weitere Punkte vermeiden können. Dabei wird einem manches bewusst, über das man vorher so noch nie nachgedacht hat. Tipps, die Sie bekommen, werden Ihnen helfen, stressfreier und sicherer zu fahren.

Ganz wichtig:
Am Ende des Seminars steht keine Prüfung! Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie dann bei der Führerscheinstelle vorlegen können.

Kamen bei Ihnen die Punkte wegen Alkohol oder Drogen zustande, können Sie auch Ihren Punktestand durch Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar reduzieren. Dieses Seminar ist so aufgebaut, dass zunächst ein Vorgespräch stattfindet. Es folgen drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen und in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern. Auch hier steht am Ende des Kurses nicht eine Prüfung; Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. In dem Seminar können Sie lernen, Ihr Trink- und Fahrverhalten zu beobachten. Sie erweitern Ihre Kenntnisse über Alkohol und Drogen und deren Wirkung auf das Fahrverhalten und Sie erkennen die Ursachen Ihrer Verkehrsverstöße. Und Sie lernen, Trinken und Fahren konsequent zu trennen und mehr Selbstkontrolle zu erreichen.

Wo Sie an solchen Kursen teilnehmen können, erfahren Sie bei uns. Rufen Sie uns an!

Auch bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten kann man noch einen Punkterabatt erreichen. Hier besteht die Möglichkeit, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Der Ablauf dieser Beratung sieht so aus, dass diese zunächst in drei Einzelgesprächen stattfindet. Die drei einstündigen Gespräche werden innerhalb von maximal vier Wochen stattfinden. In den Gesprächen können Sie Themen ansprechen wie angemessenes Verhalten im Straßenverkehr, Risikoeinschätzung, Gefühle beim Fahren - und natürlich alle weiteren Themen, die Sie interessieren. Diese Themen werden gemeinsam ausgewertet, Ursachen herausgefunden und Wege zur Veränderung besprochen. Sie erhalten auch hier eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, die einen Abzug von zwei Punkten garantiert.

Hatten diese Angebote keinen Erfolg und Sie sind bei 18 Punkten angelangt, muss Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dabei hat die Fahrerlaubnisbehörde keinerlei Ermessen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist danach nur zulässig, wenn zunächst eine Wartefrist von 6 Monaten verstrichen ist, wobei die Frist mit der Ablieferung des Führerscheins zu laufen beginnt. Außerdem ist in der Regel vor der Neuerteilung die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologisch Untersuchungsstelle anzuordnen.

Kraftfahrt-Bundesamt


Zuständige Organisationseinheit(en)





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