Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Veröffentlichung von Personendaten


Beschreibung


Die Stadtverwaltung darf zu bestimmten Anlässen Personendaten veröffentlichen bzw. übermitteln:

Aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums
dürfen Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums veröffentlicht und zum Zwecke der Veröffentlichung an Presse und Rundfunk übermittelt werden:

In Pforzheim werden die Daten ab dem 70. Geburtstag und bei Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit weitergegeben.

An öffentliche Religionsgesellschaften
dürfen folgende Daten von Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören übermittelt werden: Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschriften, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Übermittlungssperren und Sterbetag

An Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
dürfen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften, allgemeinen Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahl- und Stimmberechtigten erteilen. Für die Zusammensetzung der Gruppe von Wahlberechtigten ist das Lebensalter maßgebend. Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden.

Die Stadtverwaltung kann die oben erwähnten Daten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.

Bei ausländischen Unionsbürgern dürfen hierzu auch Angaben über die Staatsangehörigkeiten genutzt werden.

Sie haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu den oben genannten Zwecken zu widersprechen.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats

  • schriftlich
  • telefonisch
  • per Internet mit entsprechendem Formular
    einzulegen.

Eine Mitteilung, auch aus Vorjahren, behält bis zum Widerruf Gültigkeit.


Gebühren


Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.


Formulare



Zuständige Organisationseinheit(en)





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