Virtuelle Verwaltung
Anliegen A-Z: Kinderreisepass
Beschreibung
- Seit 01.01.2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt, sondern maschinenlesbare Kinderreisepässe. Solche Kinderreisepässe erhalten Kinder unter 12 Jahren, wenn sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder ins Bundesgebiet einreisen wollen. Der Kinderreisepass muss von den Sorgeberechtigten persönlich beantragt werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.2005 Kinderreisepässe unabhängig vom Alter des Kindes nur noch mit Passbild ausgestellt werden dürfen. Dieses Passbild muss den Anforderungen für die Ausstellung der elektronischen Reisepässe (ePässe) entsprechen. Abweichungen sind bei den Anforderungen zu Kopfposition sowie Augen und Blickrichtungen zulässig.
Nicht alle Länder erkennen den Kinderreisepass an und fordern einen "richtigen Reisepass" (Europass). Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Reiseveranstalter, bei der zuständigen Auslandsvertretung des Reiselands oder über die Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie, dass in den Kinderreisepässen immer die Größe und die Augenfarbe des Kindes anzugeben ist.
Außerdem müssen Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, im Kinderreisepass selbst unterschreiben. Das bedeutet, dass sie zur Antragstellung mitkommen müssen.
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass wird für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt bzw. verlängert, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Weitere Informationen:
Gebühren
Die Ausstellung des Kinderreisepasses kostet 13 €, die Verlängerung 6 €.
Benötigte Unterlagen
- Abstammungsurkunde (Original) oder Abschrift aus dem Familienbuch, in dem das Kind eingetragen ist;
- falls das Kind bereits einen Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass besitzt, ist dieser vorzulegen.
- Personalausweis bzw. Reisepass der vorsprechenden gesetzlichen Vertreter.
- 1 aktuelles Passbild
Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam zur Antragstellung kommen, wird zusätzlich benötigt:
- Unterschrift des nicht anwesenden Elternteils auf dem Antrag oder dessen formlose, schriftliche Einverständniserklärung
- Personalausweis bzw. Reisepass des nicht anwesenden Elternteils
- Evtl. rechtskräftige gerichtliche Sorgerechtsregelung oder Bestätigung des zuständigen Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde (wenn Eltern nicht das gemeinsame Sorgerecht haben).
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Bürgercentrum
- Ortsverwaltung Büchenbronn
- Ortsverwaltung Eutingen
- Ortsverwaltung Hohenwart
- Ortsverwaltung Huchenfeld
- Ortsverwaltung Würm

