Virtuelle Verwaltung

Anliegen A-Z: Bewohnerparkausweis


Beschreibung


Voraussetzung für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist, dass Sie in einer der insgesamt 12 Parkzonen in Pforzheim wohnen (siehe "Hintergrundinformationen" am Ende dieser Seite) und mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Gültigkeitsdauer:
Der Bewohnerparkausweis wird grundsätzlich für die Dauer von 1 Jahr ausgestellt.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zu Bewohnerparkausweisen:

Mit dem Bewohnerparkausweis sind Sie als Bewohner berechtigt, Ihren Pkw auf den speziell für Bewohner reservierten Stellplätzen in der für Sie maßgeblichen Bewohnerparkzone abzustellen.

Mit dem Bewohnerparkausweis ist keine Garantie verbunden für Ihren "persönlichen" Stellplatz.

Die reservierten Bewohnerparkplätze sind durch entsprechende Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot" oder "Parkplatz" gekennzeichnet.

Der Ausweis gilt nur für die auf dem Ausweis eingetragenen Parkzone.
Der Bewohnerparkausweis ist nur gültig, wenn er während des Parkens gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt oder angebracht ist.

Der Ausweis berechtigt nicht zum Parken oder halten an Stellen, an denen dies durch Beschilderung oder nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist.
Teilen Sie uns bitte jede für die Erteilung des Bewohnerparkausweises maßgebliche Veränderung (z. Bsp. Wohnanschrift, neues Kennzeichen) mit. Der Bewohnerparkausweis wird sodann gegen eine Gebühr von 2,50 Euro geändert.

Der Ausweis wurde unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes (zum Beispiel bei Wegfall der Genehmigungsvoraussetzungen oder bei Missbrauch) erteilt.
Im Falle des Verlustes des Ausweises ist bei der Wiedererteilung die volle Gebühr für den neuen Bewilligungszeitraum zu entrichten.

Bitte denken sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer die Ausstellung eines neuen Ausweises zu beantragen.

Weitere Informationen:
Zonen Bewohnerparkausweis


Gebühren


Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,70 €.


Benötigte Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Schein
  • Falls Sie nicht Eigentümer/in des Pkws sind, benötigen wir zusätzlich eine formlose Bescheinigung des Eigentümers, dass Sie das Fahrzeug ständig nutzen.


Zuständige Organisationseinheit(en)





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