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Schwalben: Wichtige Information für Hausbesitzer, Hausverwalter und Hausmeister

Rauchschwalbennest Schwalben und Mauersegler gehören zu den Vogelarten, die durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind.

Ihre Nist- und Brutstätten (z.B. Schwalbennester) dürfen nicht beschädigt oder gar zerstört werden. Das Amt für Umweltschutz hat dazu ein kurzgefasstes Informationsblatt herausgebracht. Weitere Informationen finden unter Artenschutz.

Weitere Informationen hier

Alle Informationen umfassend dargestellt unter diesem Link:  NABU - Schwalben willkommen!