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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete unterliegen einem strengeren Schutz als Landschaftsschutzgebiete.

Was sind Naturschutzgebiete?

Naturschutzgebiete unterliegen einem strengeren Schutz als Landschaftsschutzgebiete

Naturschutzgebiete werden ausgewiesen

  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

Naturschutzgebiete unterliegen einem strengeren Schutz als Landschaftsschutzgebiete. Die zugehörigen Rechtsverordnungen enthalten entsprechende Verbotsvorschriften, aber auch eine Festlegung von Schutz- und Pflegemaßnahmen. Das Naturschutzgebiet ist in Deutschland die wichtigste Schutzgebietsform.  Die Ausweisung erfolgt durch die höhere Naturschutzbehörde. Für den Stadtkreis Pforzheim ist es das Regierungspräsidium in Karlsruhe.

Naturschutzgebiet Felsenmeer

Das 1978 ausgewiesene Naturschutzgebiet umfasste ursprünglich 5,4 ha

Das Naturschutzgebiet Felsenmeer befindet sich im Stadtwald Hagenschieß in der Abteilung "Urselwiesenberg" und zieht sich nordöstlich der Würmtalstraße den Hang hinauf. Es handelt sich hierbei um einen blockreichen Buntsandsteinhang mit imposanten Gesteinsbildungen, dessen Oberflächengestalt und natürliche Entwicklung erhalten werden soll. Im oberen Teilgebiet stockt ein artenreicher Buchen-Eichen-Tannenwald, dessen  Erhalt und Weiterentwicklung durch die Unterschutzstellung ebenfalls gesichert wird. Der Wald ist gleichzeitig als Schonwald ausgewiesen.

Das 1978 ausgewiesene Naturschutzgebiet umfasste ursprünglich 5,4 ha. Etwa 0,6 ha des Gebiets wurden 1995 in das Naturschutzgebiet "Unteres Würmtal" einbezogen.

Verordnungstext Felsenmeer als PDF-Datei

 

Naturschutzgebiet Mangerwiese - Wotanseiche

Das Naturschutzgebiet Mangerwiese - Wotanseiche befindet sich südöstlich des Stadtteils Haidach. Der größte Teil des Geländes wurde von den 1930er Jahren an bis 1996 militärisch genutzt, zuletzt als Truppenübungsplatz der französischen Streitkräfte. Das Gebiet zeichnet sich durch eine sehr reichhaltige und vielseitige Natur aus, die hier aufgrund der sehr unterschiedlichen Boden- und Feuchteverhältnisse entstehen konnte. Der größte Teil des Walds im Gebiet ist zum Schonwald erklärt worden. Das Naturschutzgebiet umfasst 67 ha. Es wurde 1993 ausgewiesen.

Verordnungstext zum NSG "Mangerwiese /Wotanseiche als PDF-Datei"

 

Naturschutzgebiet Unteres Würmtal

Mit dem Naturschutzgebiet Unteres Würmtal wird der Unterlauf der Würm mit den angrenzenden Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Gehölzen und Wäldern geschützt. In den Schutz einbezogen sind auch die kulturhistorischen Einrichtungen des Würmtals wie Wasserleitungen, Wehre und Wassergräben. Das Gebiet erstreckt sich von der Immelsklinge an der östlichen Stadtgrenze bis zum Kupferhammer. Bebaute Teilstücke sind ausgenommen und wurden zum Landschaftsschutzgebiet Unteres Würmtal erklärt. Das Naturschutzgebiet Würmtal umfasst 155 ha. Es wurde 1995 ausgewiesen.

Verordnungstext zum NSG "Unteres Würmtal als PDF-Datei"