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Unterlagen für Kenntnisgabeverfahren

Übersicht über notwendige Unterlagen und Antragsformulare gemäß der Landesbauordnung

Um den an dem Verfahren beteiligten Ämtern und Behörden sowie auch den benachrichtigten Angrenzern eine ausreichende Prüfung der Bauvorhaben zu ermöglichen, sind für die jeweiligen Verfahren die folgenden Unterlagen und Antragsformulare gemäß den Bestimmungen der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung einzureichen:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung (Entwässerungspläne sind bei Bauvorhaben im Stadtkreis Pforzheim nicht beim Baurechtsamt, sondern beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim vorzulegen)
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Bestätigung des Planverfassers und Lageplanfertigers ...
  • dass das Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden darf (Art und Größe der baulichen Anlage sowie Lage des Bauvorhabens);
  • dass die erforderlichen Qualifikationsanforderungen von dem Planverfasser bzw. dem Lageplanfertiger erfüllt werden;
  • dass die erforderlichen Bauvorlagen unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verfasst worden sind, insbesondere die erforderlichen Rettungswege einschließlich der notwendigen Fläche für die Feuerwehr vorgesehen sind, bzw. der Lageplan unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verfasst worden ist, insbesondere die Vorschriften über die Abstandsflächen und die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung eingehalten sind.


Im Kenntnisgabeverfahren sind die Bauvorlagen lediglich in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Falls Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesondert beantragt werden, sollten die Unterlagen mindestens zweifach vorliegen, damit die erforderlichen Anhörungen gleichzeitig erfolgen können.

Die vom Wirtschaftsministerium verbindlich eingeführten Vordrucke können beim Baurechtsamt erworben werden.