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Nordstadtschule

Das Schulprofil können Sie unserer Homepage entnehmen.

 

 

Schultyp

Grundschulen

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist die Hinführung der Schüler/ Innen von den spielerischen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.

Werkrealschulen

Die zentralen Zielsetzungen der Hauptschule sind:

  • Förderung der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensgestaltung
  • Aufbau von Verständnis und Toleranz für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen
  • Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins für sich und andere
  • Anbahnung des lebenslangen Lernens

 

 

Gemeinschaftsschulen

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen fördert. Dazu zählen Mädchen und Jungen, die sich mit dem Lernen schwer tun, genauso wie solche mit sehr hohem Leistungsvermögen. Auch Kinder mit Behinderungen gehören dazu.

Schulprofil Inhalt

Bewegte Schule

Das Konzept stützt die motorische und die kognitive Entwicklung durch Bewegung sowohl im körperlichen als auch im geistigen Bereich.

Der Schulvormittag wird durch Bewegung so gestaltet, dass sich Lernen und Bewegung abwechseln und ergänzen,

Fähigkeiten der Schüler/Schülerinnen werden auf spielerische Weise gefördert,

Das Spielen draußen und die freizeitsportliche Betätigung sollen angeregt werden.

Die tägliche Bewegung ist eine reale Chance, Kinder zu einem bewegungsreicheren Leben zu motivieren

Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf / LRS-Stützpunktschule

Besonders aus- und fortgebildete Lehrkräfte fördern Kinder mit Lese-/Rechtschreibschwäche und/oder Dyskalkulie in Kleingruppen.

Die Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) ist eine ausgeprägte und schwerwiegende Störung beim Erlernen des Lesens und/oder der Rechtschreibung, die in Besonderheiten von Hirnfunktionen begründet ist. Diese Teilleistungsstörung ist veranlagt und nicht die Folge unzureichenden Schulunterrichts, mangelnder Intelligenz oder mangelnder Lernbereitschaft und nicht die Folge irgendwelcher sonstigen körperlichen, neurologischen oder psychischen Erkrankungen.

Die Rechenstörung (Dyskalkulie) beinhaltet eine umschriebene Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine eindeutig unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie und Differential- sowie Integralberechnung benötigt werden

Gewaltprävention

Es besteht Einigkeit darin, dass Formen von Aggression und Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, nicht aber ein spezifisch schulisches Problem sind.

Insofern handelt es sich weniger um den Komplex "Gewalt in der Schule" als vielmehr um das Themenfeld "Schule und Gewalt". Das heißt nicht, dass Schule sich der Verantwortung entziehen kann, Entwicklungen, Ursachen und Prozessen, die aggressionsbestimmtes Verhalten oder Gewaltbereitschaft fördern - dazu gehören auch fremdenfeindliche und rechtsextremistische Strömungen - mit allen Mitteln nachhaltig entgegenzuwirken. Hierfür bedarf sie der Unterstützung aller gesellschaftlich relevanten Institutionen, insbesondere auch im unmittelbaren schulischen Umfeld.

Durch Bildung schulbezogener Teams/Netzwerke - aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulsozialarbeitern und Polizei erfolgen sowohl Präventivmaßnahmen als auch Intervention bei Regelverstößen.

Kooperation mit Außenklassen

Nach § 15 Abs. 6 Schulgesetz (SchG) können Sonderschulklassen an allgemeine Schulen verlegt werden (Außenklassen). Die Außenklassen sind jeweils einer Partnerklasse zugeordnet, wobei die Verantwortung der Lehrkräfte für die jeweilige Klassen ihrer Schulart erhalten bleibt. Es findet vernetzter Unterricht der Klassen statt. Im Zeitrahmen passen sich die Außenklassen an die Gegebenheiten der allgemeinen Schulen an; eine Teilnahme der Kinder und Jugendlichen aus den Außenklassen an den Nachmittagsangeboten der Stammschulen bleibt grundsätzlich möglich.

Projekte mit außerschulischen Partnern

Es handelt sich um Projekte, die einerseits geeignet sind, die Schüler bei der Entwicklung ihrer gestalterischen und kreativen Fähigkeiten über die Eröffnung neuer Lernwege zu fördern und andererseits zur Persönlichkeitsstabilisierung sowie zur Verbesserung der Zukunftschancen beizutragen. Anzuführen sind hier Projekte in Kooperation mit Vereinen, sozialen Einrichtungen der Stadt, Wirtschaft und Handwerk oder auch Jugendbegleiter.

Übergang Schule/Beruf

Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt, zum Abschluss der Schule eine verbindliche berufliche Perspektive entwickelt und den Übergang in die Ausbildungs- und Berufswelt geregelt zu haben Berufsorientierung,

  • Bewerbungstraining,
  • Unterstützung von Praktika,
  • Begleitung in der Bewerbungsphase,
  • Motivationshilfen,
  • Beratung und Hilfe bei Formalien
  • Organisation des Übergangs

  

Betreuungsformen

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt durch freie Träger an der Schule.

Gebundene Ganztagesschule

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Ganztagesangebot wahrzunehmen. An Grund- und Hauptschulen mit besonderer pädagogischer Aufgabenstellung. Grundlage ist ein pädagogisches Konzept. Angebote des Jugendbegleiters und anderer außerschulischer Partner sind wichtiger Bestandteil dieses Konzepts.

Jugendbegleiter

Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter führen eigenständige Bildungs- und Betreuungsangebote in der Ganztagesbetreuung der allgemein bildenden Schulen durch.

Jugendsozialarbeit an Schulen

Zentrale Aufgabe der Schulsozialarbeit ist Unterstützung individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler durch Sozialarbeiter/Innen, die in Absprache mit Schulleitung und Lehrkräften Kinder und Jugendliche bei der Integration in Schule und soziales Umfeld unterstützen und helfen, ihre schulischen Leistungen zu verbessern.

Mittagstisch

Angebot eines Mittagessens, z. B. im Rahmen eines Ganztagesangebots an Schulen.

Teilweise gebundene Ganztagesschule

Ein Teil der Schülerinnen und Schüler ist verpflichtet, das Ganztagesangebot wahrzunehmen, z. B. 1 Zug in einer Grundschule durchgängig. An Grund- und Hauptschulen mit besonderer pädagogischer Aufgabenstellung. 

Schulkindbetreuung (Hort an der Schule)

Das Konzept der Schulkindbetreuung sieht die Betreuung von Grundschülern außerhalb der Unterrichtszeiten an der Schule durch Erzieherinnen und pädagogisch geschultes Personal vor. Angeboten werden folgende Module

  • Modul 1: 06.45 - 13.00 Uhr
  • Modul 2: 06.45 - 15.00 Uhr
  • Modul 3: 06.45 - 17.00 Uhr

Die Schulkindbetreuung wird von freien Trägern durchgeführt. Angeboten wird die Betreuung mit gruppenpädagogischen Angeboten sowie musischen, kulturellen und sportlichen Projekten, in den Modulen 2 und 3 außerdem mit Mittagessenversorgung und Hausaufgabenbetreuung. An ca. 10 der rd. 14 Ferienwochen erfolgt Ferienbetreuung. Im Konzept der Schulkindbetreuung gehen die bisherige Kernzeitenbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und die seitherige Hortbetreuung in den Kindertagesstätten auf.

 

Schulen mit Schulkindbetreuung:

SchuleTelefon
Arlingerschule07231 39-3812
Buckenbergschule07231 39-4045
Dillweißensteinschule07231 298-5221
GHS Huchenfeld07231 39-4043
Haidachschule07231 39-1605
Maihälden-Grundschule07231 39-3840
Nordstadtschule07231 39-2930
Sonnenhofschule07231 1661027
Südstadtschule07231 39-3835
Waldschule Büchenbronn07231 39-1622
Weiherbergschule07231 39-2886

Die Elternbeiträge sind abhängig vom Familieneinkommen (Goldstadt-Pass) und der Anzahl der dem Haushalt angehörenden Kinder unter 18 Jahren.

Informationen zum Goldstadt-Pass finden Sie hier

Betreuungsbeiträge

Abhängig von Kinderzahl und Einstufung nach dem Familieneinkommen beträgt der Beitrag derzeit:

ModulMindestbetragMaximalbetrag
Modul 122,00 €58,00 €
Modul 234,50 €91,50 €
Modul 343,00 €115,00 €

Für das Mittagessen wird aktuell ein Essensbeitrag von 3 € erhoben. Eine Vergünstigung des Mittagessens auf 1,50 € wird bei Vorlage des Pforzheim-Passes der Stufe F sowie dann gewährt, wenn Beiträge zum Besuch der Einrichtungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WH) übernommen werden.