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Buckenbergschule

Types

Grundschulen

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist die Hinführung der Schüler/ Innen von den spielerischen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.

Care forms

Schulkindbetreuung (Hort an der Schule)

Das Konzept der Schulkindbetreuung sieht die Betreuung von Grundschülern außerhalb der Unterrichtszeiten an der Schule durch Erzieherinnen und pädagogisch geschultes Personal vor. Angeboten werden folgende Module

  • Modul 1: 06.45 - 13.00 Uhr
  • Modul 2: 06.45 - 15.00 Uhr
  • Modul 3: 06.45 - 17.00 Uhr

Die Schulkindbetreuung wird von freien Trägern durchgeführt. Angeboten wird die Betreuung mit gruppenpädagogischen Angeboten sowie musischen, kulturellen und sportlichen Projekten, in den Modulen 2 und 3 außerdem mit Mittagessenversorgung und Hausaufgabenbetreuung. An ca. 10 der rd. 14 Ferienwochen erfolgt Ferienbetreuung. Im Konzept der Schulkindbetreuung gehen die bisherige Kernzeitenbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und die seitherige Hortbetreuung in den Kindertagesstätten auf.

 

Schulen mit Schulkindbetreuung:

SchuleTelefon
Arlingerschule07231 39-3812
Buckenbergschule07231 39-4045
Dillweißensteinschule07231 298-5221
GHS Huchenfeld07231 39-4043
Haidachschule07231 39-1605
Maihälden-Grundschule07231 39-3840
Nordstadtschule07231 39-2930
Sonnenhofschule07231 1661027
Südstadtschule07231 39-3835
Waldschule Büchenbronn07231 39-1622
Weiherbergschule07231 39-2886

Die Elternbeiträge sind abhängig vom Familieneinkommen (Goldstadt-Pass) und der Anzahl der dem Haushalt angehörenden Kinder unter 18 Jahren.

Informationen zum Goldstadt-Pass finden Sie hier

Betreuungsbeiträge

Abhängig von Kinderzahl und Einstufung nach dem Familieneinkommen beträgt der Beitrag derzeit:

ModulMindestbetragMaximalbetrag
Modul 122,00 €58,00 €
Modul 234,50 €91,50 €
Modul 343,00 €115,00 €

Für das Mittagessen wird aktuell ein Essensbeitrag von 3 € erhoben. Eine Vergünstigung des Mittagessens auf 1,50 € wird bei Vorlage des Pforzheim-Passes der Stufe F sowie dann gewährt, wenn Beiträge zum Besuch der Einrichtungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WH) übernommen werden.